Liebe Eltern und Schüler,
wie wir alle wissen, können im pädagogischen Alltag neben befriedigenden und erfreulichen Situationen nicht selten Spannungen, Konflikte und Probleme auftreten. Ohne Zweifel gehören auch solche Erscheinungen zum normalen Leben in der Schule. Nehmen jedoch Häufigkeit und Intensität solcher Erlebnisse zu, kann die Belastung von Schülern und Lehrern überdurchschnittlich strapaziert werden. Das Ergebnis zeigt sich dann in gereizten und ungeduldigen Lehrern, konzentrations- und verhaltensauffälligen Schülern, im Großen und Ganzen Menschen, die deutliche Merkmale von negativem Stress zeigen.
In solchen Situationen kann es gut tun, wenn man mit jemandem reden kann, um sich einfach wieder einmal frei zu sprechen. So ein Gesprächspartner könnte auch der Beratungslehrer sein. An dieser Schule arbeiten zwei Beratungslehrerinnen, Frau Firchau und Frau Leuendorf.
„Beratungslehrer sollen die pädagogische Arbeit an den Schulen aller Schularten unterstützen und dadurch zur bestmöglichen Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler sowie zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages beitragen (§17 Abs. 2 SchulG vom 03. 07. 1991, SächsGVBI. S. 216 )."
Die Aufgaben des Beratungslehrers bestehen u.a. in:
- Beratung bei Problemen der Schulleistung, bei Schulversagen/-angst
- Vorbereitung einer LRS-Diagnostik (Frau Leuendorf)
- Förderung von Kindern mit einer diagnostizierten LRS (Frau Leuendorf einmal wöchentlich)
- Unterstützung bei Problemen der psychosozialen Situation in der Schulklasse
Disziplinprobleme, gestörte Lehrer- Schüler-Interaktion, Außenseiterproblematik, Mobbing... - Schullaufbahnberatung
- Berufs- und Studiumberatung
Zielorientierungsseminar für Klasse 11 mit einer Berufsberaterin(freiwillig) - Drogen- und Suchtprävention (mit Unterstützung von Beratungsstellen und der Polizei)
- Prozessberatung
- Frau Leuendorf arbeitet auch als Impulskreismoderatorin für Hochbegabung
- Beratung mit anderen Beratungsstellen (Jugend- und Sozialamt, Psychologen...)
- Teilnahme an Elternabenden bzw. eigene Gestaltung von thematischen Elternabenden (z. B. zum Thema „Drogenprävention)
Somit stellt der Beratungslehrer an der Schule im Rahmen dieser Aufgabenschwerpunkte einen wichtigen Ansprechpartner dar.
Er ist in jedem Fall der Schweigepflicht unterworfen, nur in Ausnahmefällen und unter Einwilligung des Betroffenen kann diese Pflicht aufgehoben werden.
Beratungs- und Präventionsangebot am Gymnasium Dreikönigschule
Kst. | Beratung | Prävention |
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