Hinweise für die Vergabe von Mitteln der Dr. G. Hunger Stiftung

Der Diplom-Chemiker Dr. rer. Nat. Karl-Ernst Günther Hunger wurde am 14. September 1922 in Dresden geboren und verstarb am 09. Juni 2005 in Bad Neustadt an der Saale. In seinem Testament verfügte er die Bildung einer Stiftung, deren Zweck in § 2 der Satzung geregelt ist. Darin heißt es u.a.:

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung von Bildung und Erziehung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch die Stadt Dresden. Die Stiftungsmittel sollen zu 2/3 zur Unterstützung wirtschaftlich schwach gestellter Schüler/innen des Dreikönig-Gymnasiums zu Dresden, Luisenstraße, 01099 Dresden und zu 1/3 zur Unterstützung wirtschaftlich schwach gestellter Schüler/innen der Grundschule in Dresden-Langebrück verwendet werden.

Einen Antrag zur Unterstützung durch die Dr. G. Hunger Stiftung können demnach grundsätzlich alle Eltern stellen, die eine wirtschaftliche Bedürftigkeit glaubhaft machen können, welche die vollständige Teilhabe ihres Kindes am Bildungs- und Erziehungsprozess einschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Unterstützt werden konkrete Einzelmaßnahmen, sofern sie für alle Schüler verpflichtend sind. Dies kann bspw. die Beteiligung an den Kosten einer Schulfahrt oder eine einmalige Anschaffung zur Minderung individueller Nachteile sein. Bewährt hat sich auch die Möglichkeit, einen Taschenrechner für die Dauer der Schulzeit ausleihen zu können.

Sofern bereits Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, empfehlen wir dringend die Rücksprache mit dem Sozialhilfeträger.
Dort sollte geklärt werden, ob dieser nicht bereits einen ggf. bestehenden Sonderbedarf teilweise oder ganz übernehmen kann und ob die Leistungen der Dr. G. Hunger Stiftung im Einzelfall auf die Sozialleistungen anzurechnen sind.

Bitte prüfen Sie vorab, ob auch eine Förderung im Rahmen des Bildungspaketes (Anträge siehe unten) möglich ist.

Anträge werden durch ein Gremium, dem Mitglieder der Schulleitung und der Elternvertretung angehören, anonym beurteilt.
Die Gewährung der Förderung erfolgt unter der Beachtung der Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit ist durch die Vorlage entsprechender Nachweise glaubhaft zu machen.

Sofern die Förderwürdigkeit befürwortet werden kann, erhält die Stadtverwaltung Dresden als mittelverwaltende Stelle eine entsprechende Information.

Soweit die Förderung als Vorschuss gezahlt wird, ist die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch quittierte Rechnungen zu belegen. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 3 Monate nach Entscheidung über die Förderwürdigkeit beizubringen.

Für den Antrag auf Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Die Anträge werden in einem verschlossenen Umschlag im Sekretariat der Dreikönigsschule entgegengenommen.