Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Die Schulkonferenz berät zu allen die gesamte Schulgemeinschaft betreffenden Angelegenheiten einer Schule und fördert so das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern.
Einige Beschlüsse von Lehrerkonferenzen setzen das Einverständnis der Schulkonferenz voraus, dies betrifft bspw. das Schulprogramm und die Hausordnung, das Angebot an außerunterrichtlichen AG- und GTA-Angeboten, Schulpartnerschaften oder allgemeinverbindliche übergreifenden Fragen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit wie die Umsetzung von Schulfahrten und Wandertagen.
Sie kann darüber hinaus zu Vorschlägen und Anfragen aus allen Interessengruppen Stellung nehmen und Vorschläge an die Lehrerkonferenzen formulieren.

Die Schulkonferenz tritt regulär pro Schulhalbjahr ein Mal zusammen. Sie ist einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies beantragt.

Beschlüsse einer Schulkonferenz können nur gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Erst nach erneuter Einberufung sind weniger Mitglieder ausreichend.
Abgestimmt wird grundsätzlich offen, nur auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern wird die Abstimmung geheim durchgeführt,

Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Rechtsgrundlagen sind §43 Sächs. Schulgesetz und die Schulkonferenzverordnung.


Die Schulkonferenz am Gymnasium Dreikönigschule:

Vorsitzender: Herr Jonas (Schulleiter), ohne Stimmrecht
4 Vertreter aus der
Gesamtlehrerkonferenz
4 Vertreter aus dem
Elternrat 
4 Vertreter (mindestens Klassenstufe 7) aus dem
Schülerrat
4 Stimmen für den
Schulträger

Herr Mannigel
Frau Groß
Frau Firchau
Herr Benedix

Frau Adolphi (Vorsitzende)
Herr Herrnschier
Herr Rottmann
Frau Trenkler
Herr Schmidt (Ersatz)
Frau Zenker (Ersatz)
Bodo Schötzau (Vorsitzende)
Ole Heger
Johanna Leesch
Ruben Messner
Maximilian Mühl (Gremium)
Sofern Vertreter des Schulverwaltungsamtes Dresden teilnehmen, vereinen diese auf sich in allen Belangen, für ein Abstimmungsrecht besteht, 4 Stimmen.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.