Das Gymnasium Dreikönigschule freut sich über Ihr Interesse an der Fortsetzung des Bildungsweges Ihres Kindes an unserer Schule.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren.
Künftige 5. Klassen:
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
- die Bildungsempfehlung im Original (Anmeldungen mit einer Kopie können wir nicht annehmen!)
Bei Bewerbern, die keine sächsische Bildungsempfehlung beibringen können (z. B. aus anderen Bundesländern), prüfen wir anhand Zeugnis/Halbjahresinformation, ob die Leistungen eine gymnasiale Bildungsempfehlung rechtfertigen würden. - die Geburtsurkunde im Original und in Kopie
- das letzte Zeugnis Klasse 3 der zuletzt besuchten Grundschule in Original und Kopie
- die aktuelle Halbjahresinformation der 4. Klasse in Original und Kopie
- das ausgefüllte und von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (siehe unten)
Bitte einen Zweit- und Drittwunsch (nur staatliche Schulen) angeben! - einen Nachweis gemäß Masern-Schutzgesetz (nicht bei einem Wechsel von einer staatlichen Schule im Freistaat Sachsen, wenn dort der Nachweis bereits erbracht wurde)
Für Kinder aus einer Vorbereitungsklasse (DaZ-II/III spätestens ab 2. Halbjahr Klasse 4), die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ohne ausgewiesene Noten erhalten haben, kann ein Antrag zur Vollintegration (DaZ-III) am Gymnasium gestellt werden. Dem Antrag sind zusätzlich beizufügen:
- Schweigepflichtentbindung,
- Protokoll der Bildungsberatung bzw. eines Elterngesprächs über die weitere Beschulung des Kindes,
- aktuelle Niveaubeschreibung DaZ,
- Begleitblatt "Empfehlung Übergang Vorbereitungsklasse Grundschule an das Gymnasium",
- wenn vorhanden Zeugnisse, Leistungsnachweise aus dem Herkunftsland (beglaubigt übersetzt).
Mit der Anmeldung erfassen wir zugleich Ihren Wunsch bezüglich der zweiten Fremdspache (Französisch oder Latein), die Ihr Kind ab Klassenstufen 6 belegen wird, sowie weitere Informationen wie bspw. die Belegung von Ethik oder Religion.
Ist sonderpädagogischer Förderbedarf oder eine Teilleistungsschwäche festgestellt oder liegt eine Behinderung vor, dann sollten Sie auch hierfür entsprechende Nachweise vorlegen.
Eine inklusive Unterrichtung ist in der Regel bereits in der Halbjahresinformation oder auf dem Zeugnis der Grundschule dokumentiert.
Beachten Sie bitte, dass die Fortsetzung sonderpädagogischer Förderung am Gymnasium bereits an der Grundschule beantragt und ein entsprechender Bescheid beigebracht werden muss.
Eine inklusive Beschulung kann nur garantiert werden, wenn dies im Aufnahmeverfahren bekannt ist und mit dem Aufnahmebescheid bestätigt wird.
Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich!
Beachten Sie, dass die Anmeldung schriftlich und durch alle Sorgeberechtigten erfolgen muss.
Wir benötigen daher stets die Unterschriften aller Sorgeberechtigten oder eine Vollmacht, aus der der Wille des nicht anwesenden Elternteils bezüglich Aufnahme, Sprachwahl und der Zuordnung des Kindes zu Ethik oder Religion eindeutig hervorgeht.
Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (Sorgerechtserklärung).
Die Reihenfolge des Einganges des Aufnahmeantrages ist im Aufnahmeverfahren unerheblich.
Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise zum Aufnahmeverfahren:
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Sofern Ihr Kind
- eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten hat oder
- eine nicht staatlich anerkannte Grundschule besucht oder
- in einer Vorbereitungsklasse lernt und eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ohne ausgewiesene Noten vorliegt:
Hinweise für Bewerber mit Verpflichtung zu Leistungserhebung und Beratungsgespräch
Die Anmeldung gilt in diesem Falle zugleich als Antrag für eine Bildungsweg-Beratung an unserem Gymnasium.
Den Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch vereinbaren Sie mit uns direkt im Zuge der Anmeldung im Sekretariat.
Formulare zur Anmeldung:
Information über die Erhebung personenbezogener Daten gemäß DSGVO |
Nutzen Sie unseren Formular-Service! Daten online eingeben und alle Formulare komplett ausgefüllt herunterladen! |
Um geringe Wartezeiten und zugleich Zeit für eventuelle Fragen zu gewährleisten, reservieren Sie sich bitte einen Termin im Zeitraum 12.02.2024 bis 13.02.2024 und 26.02.2024 bis 29.02.2024.
Die Reservierung kann telefonisch (0351-20 62 90 90) oder per Online-Buchung erfolgen.
Die Terminbuchung nutzt die Plattform onlinetermine.com, mit der wir eine datenschutzkonforme Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen haben. Eine dort angebote Registrierung ist möglich, aber nicht erforderlich. Sie können Ihre Daten nach der Auswahl des Zeitfensters auch einfach unter "Ohne Anmeldung buchen" eingeben.
Bei nicht bestandenem Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung ist die Anmeldung am Gymnasium Dreikönigschule bis zum 4. April 2024 während der Öffnungszeiten des Sekretariats möglich. Es wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Übertritt aus einer staatlichen oder staatlich anerkannten Oberschule einschließlich Oberschule+ und Gemeinschaftsschule
In allen folgenden Fällen sollen Anträge bis zum 05.03.2024 gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag grundsätzlich schriftlich durch alle Sorgeberechtigen gemeinsam zu stellen ist.
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie jeweils im Antragsformular, welches wir hier zum Download bereitstellen.
Bitte teilen Sie Ihren Wechselwunsch der Oberschule(+) mit, damit dort eine besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Abs. 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (nur künftige Klassen 6 und 7, bis 26.02.2024 beim Klassenleiter zu beantragen) oder eine allgemeine Bildungsberatung nach §7 Abs. 2 durchgeführt werden kann.
Das Protokoll der Beratung legen Sie in Kopie bitte der Anmeldung bei.
Sie erhalten von der Oberschule das folgende Formblatt, das Sie bitte ausgefüllt Ihrem Antrag bei uns (siehe unten) beifügen:
Klicken Sie den zutreffenden Fall an, um Details anzuzeigen:
Der Antrag kann endgültig erst nach Schuljahresende entschieden werden, da hierzu das Jahreszeugnis 2023/2024 vorzulegen ist.
Ihr Kind muss darin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 2,0 oder besser nachweisen, darunter darf keine Note schlechter als 3 sein.
Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss besser als 2,5 sein.
Für beide Klassenstufen bestehen aktuell auf Grund sehr geringer Kapazitäten nur geringe Chancen einer Aufnahme!
Eine Entscheidung erfolgt zum Schuljahresende nach Vorlage des Jahreszeugnisses.
Der Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch muss besser als 2,0 sein, der Durchschnitt aller anderen Fächer ebenso.
Für die Klassenstufen 8 und 9 bestehen nur sehr geringe Chancen einer Aufnahme.
Für Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule oder des Realschulanforderungsniveaus der Gemeinschaftsschule ist zum Halbjahr oder zum Schuljahresende ein Antrag auf Wechsel an das Gymnasium zulässig.
Voraussetzung ist ein Durchschnitt besser als 2,5 sowohl in Deutsch, Mathematik und Englisch als auch in allen anderen Fächern.
Eine Aufnahme vorab steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass Aufnahmekapazitäten absehbar sind und ein Realschulabschluss nachgewiesen wird.
Zudem muss die 10. Klasse am Gymnasium wiederholt werden. Mit einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 kann dann der Weg zum Abitur beschritten werden.
- Ein Sonderfall liegt vor, wenn bisher keine zweite Fremdsprache spätestens ab Klassenstufe 7 durchgängig (abschlussorientiert) erlernt wurde.
Diese Bewerbungen leiten wir an das Landesamt für Schule und Bildung weiter, das prüft, ob eine Spezialklasse für alle diese Fälle an einem Gymnasium (das ist im Zweifel nicht die Dreikönigschule) eingerichtet werden kann, Da dies erfahrungsgemäß nicht der Fall ist, führt der Weg zum Abitur bspw. über das BSZ. - Wir erhalten oft Bewerbungsmappen der minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die leider keine Rechtskraft haben.
Auch hier gilt: Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten gemeinsam stellen!
Der Antrag auf einen Schulwechsel von der Klassenstufe 10 des gymnasialen Anforderungsniveaus der Gemeinschaftsschule in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums muss bis zum 05.03.2024 gestellt werden.
Dem Antrag ist zwingend ein Belegplan (gewünschte Leistungs- und Grundkurse) beizufügen. Wir empfehlen, die gewünschte Kursbelegung vor der Antragstellung mit uns abzuklären.
Voraussetzung für den Schulwechsel ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der Gemeinschaftsschule. Die Entscheidung kann daher erst nach Eingang des Zeugnisses zum Schuljahresende erfolgen.