Gymnasium Dreikönigschule Dresden
mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln
Aktuelles
Das Gymnasium Dreikönigschule freut sich über Ihr Interesse an der Fortsetzung des Bildungsweges Ihres Kindes an unserer Schule.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren für den Wechsel von der Grundschule an das Gymnasium.
Für einen Wechsel in eine höhere Klassenstufe beachten Sie bitte die Hinweise im Artikel "Wechsel von einer Oberschule an das Gymnasium".
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
- die Bildungsempfehlung im Original (Anmeldungen mit einer Kopie können wir nicht annehmen!)
Bei Bewerbern, die keine sächsische Bildungsempfehlung beibringen können (z. B. aus anderen Bundesländern), prüfen wir anhand von Zeugnis/Halbjahresinformation, ob die Leistungen eine gymnasiale Bildungsempfehlung rechtfertigen würden. - die Geburtsurkunde (oder ein gleichwertiger Identitätsnachweis) im Original und in Kopie
- das letzte Zeugnis Klasse 3 der zuletzt besuchten Grundschule in Original und Kopie
- Details
- Geschrieben von: Karsten Jonas
- Kategorie: Aktuelles
Übertritt aus einer staatlichen oder staatlich anerkannten Oberschule einschließlich Oberschule+ und Gemeinschaftsschule
Bitte beachten Sie, dass der Antrag grundsätzlich schriftlich durch alle Sorgeberechtigten gemeinsam zu stellen ist.
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie jeweils im Antragsformular, welches wir hier zum Download bereitstellen.
Bitte teilen Sie Ihren Wechselwunsch der Oberschule(+) mit, damit dort eine besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Abs. 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (nur künftige Klassen 6 und 7, bis 23.02.2026 beim Klassenleiter zu beantragen) oder eine allgemeine Bildungsberatung nach §7 Abs. 2 durchgeführt werden kann.
Das Protokoll der Beratung legen Sie in Kopie bitte der Anmeldung bei.
Sie erhalten von der Oberschule das folgende Formblatt, das Sie bitte ausgefüllt Ihrem Antrag bei uns (siehe Details) beifügen:
Klicken Sie den zutreffenden Fall an, um weitere Details anzuzeigen:
Antragstellung bis 3. März 2026
Der Antrag kann endgültig erst nach Schuljahresende entschieden werden, da hierzu das Jahreszeugnis 2025/2026 vorzulegen ist.
Ihr Kind muss darin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 2,0 oder besser nachweisen, darunter darf keine Note schlechter als 3 sein.
Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss besser als 2,5 sein.
Antragstellung bis 3. März 2026
Eine Entscheidung erfolgt zum Schuljahresende nach Vorlage des Jahreszeugnisses 2024/2025.
Der Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch muss besser als 2,0 sein, der Durchschnitt aller anderen Fächer ebenso.
Aktuell bestehen keine Aufnahmekapazitäten für die künftige Klassenstufe 8.
Für Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule oder des Realschulanforderungsniveaus der Gemeinschaftsschule ist zum Halbjahr (Termin 27.02.2026) oder zum Schuljahresende (Termin 03.07.2026) ein Antrag auf Wechsel an das Gymnasium zulässig.
Voraussetzung ist ein Durchschnitt besser als 2,5 sowohl in Deutsch, Mathematik und Englisch als auch in allen anderen Fächern.
Eine Aufnahme vorab steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass Aufnahmekapazitäten absehbar sind und ein Realschulabschluss nachgewiesen wird.
Zudem muss die 10. Klasse am Gymnasium wiederholt werden. Mit einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 kann dann der Weg zum Abitur beschritten werden.
- Ein Sonderfall liegt vor, wenn bisher keine zweite Fremdsprache spätestens ab Klassenstufe 7 durchgängig (abschlussorientiert) erlernt wurde.
Diese Bewerbungen leiten wir an das Landesamt für Schule und Bildung weiter, das prüft, ob eine Spezialklasse für alle diese Fälle an einem Gymnasium (das ist im Zweifel nicht die Dreikönigschule) eingerichtet werden kann. Da dies erfahrungsgemäß nicht der Fall ist, führt der Weg zum Abitur bspw. über das BSZ. - Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund können an Stelle der Belegung der zweiten Fremdsprache eine Feststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache nachweisen.
Die Feststellungsprüfung ist über die Schulleitung beim Landesamt für Schule und Bildung bis zum 27.02.2026 zu beantragen (§ 18 Abs. 11 SOGYA).
Das Bestehen der Feststellungsprüfung ist Voraussetzung für einen Wechsel in die Abiturstufe.
Wir erhalten oft Bewerbungsmappen der minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die leider keine Rechtskraft haben.
Auch hier gilt: Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten gemeinsam stellen!
Der Antrag auf einen Schulwechsel von der Klassenstufe 10 des gymnasialen Anforderungsniveaus der Gemeinschaftsschule in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums muss bis zum 27.02.2026 gestellt werden.
Dem Antrag ist zwingend ein Belegplan (gewünschte Leistungs- und Grundkurse) beizufügen. Wir empfehlen, die gewünschte Kursbelegung vor der Antragstellung mit uns abzuklären.
Aufgrund der eigenen Bewerberlage werden Anträge mit dem zweiten Leistungskurs Kunst derzeit nicht erfolgreich sein.
Voraussetzung für den Schulwechsel ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der Gemeinschaftsschule.
Die Entscheidung kann daher erst nach Eingang des Zeugnisses zum Schuljahresende erfolgen.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber von anderen Gymnasien
Grundsätzlich können die hier gegebenen Formulare genutzt werden, die Zugangsvoraussetzung und die Terminbindung entfallen.
Zusätzlich oder informativ vorab ist es sinnvoll, dem abgebenden Gymnasium den Wechselwunsch anzuzeigen (Formular als Antrag allein nicht ausreichend!).
Da regelmäßig die Versetzung geprüft werden muss, sind endgültige Entscheidungen i. d. R. erst nach Eingang des Jahreszeugnisses möglich.
Alle anderen Unterlagen können natürlich vorab eingereicht werden.
- Details
- Geschrieben von: Karsten Jonas
- Kategorie: Aktuelles
Ein Sozialprojekt in Ethik und Religion
In unserer hektischen und fordernden Welt kommen manche Menschen viel zu kurz: die älteren Generationen.
Aus diesem Grund überlegte sich die Fachschaft Ethik und Religion ein Sozialprojekt für die 9. Klassenstufe, um zum einen ein paar älteren Menschen ein wenig Abwechslung im oft einsamen Alltag zu bieten. Zum anderen wird im Fach Ethik der Klassenstufe 9 der Lernbereich "Reflexionen über den Tod" behandelt, was ein Auseinandersetzen mit dem Altwerden und Sterben ganz automatisch zur Folge hat.
Für viele junge Menschen ist weder das eine noch das andere greifbar, weshalb es uns wichtig erscheint, den Berührungsängsten mit solchen Themen zu begegnen. Wie kann dies besser gelingen, als in Pflege- und Senioreneinrichtungen zu gehen und die Menschen dort kennenzulernen?
Im letzten Schuljahr startete dieses Vorhaben als Pilotprojekt mit der "K & S Seniorenresidenz" Dresden sehr erfolgreich. Das Feedback der Bewohner, Mitarbeiter und der liebevollen Schülerschaft war durch und durch positiv, was auch an den Tagebucheinträgen der Schüler zu jedem Besuch deutlich wurde.
Dieses Jahr konnten wir bereits 3 Einrichtungen für das Sozialprojekt gewinnen: "Das Schwanenhaus" am Diakonissenkrankenhaus, das Pflegeheim "Am Elbufer" und die Pflegeeinrichtung "Pro Seniore“ in der Kästnerpassage.
Wir hoffen, weitere Einrichtungen dafür zu gewinnen und mit ihnen dauerhaft kooperieren zu dürfen, damit künftig alle Klassen der Jahrgangsstufe 9 von diesen Erfahrungen zehren können. Denn eines steht fest: Wenn Generationen ins Gespräch kommen, öffnen sich ganz neue Welten.
Der hier mit der Zustimmung der Urheber veröffentlichte Bericht (Bild anklicken) zeigt beispielhaft, dass unser Projekt einen generationenübergreifenden Mehrwert hat.
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- Geschrieben von: Sandra Aehnelt
- Kategorie: Aktuelles
Der Förderverein Gymnasium Dreikönigschule Dresden lädt alle Mitglieder zur 31. Mitgliederversammlung ein.
Die Veranstaltung findet am 12.11.2025 um 19.00 Uhr im Gymnasium Dreikönigschule (Haus A, Aula Mensa) statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Rechenschaftsbericht
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Vorschläge für Vorhaben des Vereins
- Details
- Geschrieben von: Benedix, André
- Kategorie: Aktuelles
Schulinterne Termine für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte werden nur noch im LernSax-Kalender veröffentlicht, wo sie jeweils im privaten Kalender zusammenfassend erscheinen.
Zugang zu LernSax erhalten neue Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulwoche, in Einzelfällen mit dem Aufnahmebescheid.
Eltern bekommen ihren Zugang spätestens zum ersten Elternabend im Schuljahr.
| Datum | Zeit | Inhalt | Ort |
|---|---|---|---|
| 20.08.2025 | 18:00 Uhr | Elternabend neue 5. Klassen | Haus B, Klassenzimmer |
| 12.11.2025 | 19:00 Uhr | Mitgliederversammlung des Fördervereins | Aula |
| 18.12.2025 | 19:00 Uhr | Weihnachtskonzert | ANNENKIRCHE |
| 22.01.2026 | 17:00 Uhr – 19:00 Uhr | Tag der offenen Tür | |
| 18:15 Uhr | Vorstellung der Schule durch den Schulleiter | Aula | |
| bis 26.02.2026 | individuelle Terminvereinbarung | Anmeldung künftige Kst. 5 | Sekretariat |
| 03.03.2026 | 09:30 Uhr - 10:40 Uhr | Leistungserhebung für Schülerinnen und Schüler Kst. 4 ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium Nachtermin 10.03.2026 |
A121 |
| 04.03.2026 | individuell | Beratungsgespräche zur Leistungserhebung Nachtermin 10.03.2026 |
A113 |
| 16.03.2026 – 20.03.2026 | Frühjahrskulturtage | Projekttheater siehe Programm | |
| 22.05.2026 | Aufnahmebescheid für künftige 5. Klassen | ||
| 11.06.2026 | 18:30 Uhr | Elternabend für künftige 5. Klassen | Aula |
| 15.06.2026 – 25.06.2026 | Sommerkulturtage | Projekttheater siehe Programm | |
| 29.06.2026 | Beantragung eine Aufnahme in Klassenstufe 5 mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium vom 19.06.2026 Aufnahmebescheid bis 13.07.2026 |
- Details
- Geschrieben von: Karsten Jonas
- Kategorie: Aktuelles




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