Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Das Gymnasium Dreikönigschule freut sich über Ihr Interesse an der Fortsetzung des Bildungsweges Ihres Kindes an unserer Schule.

Mit der Bildungsempfehlung der Grundschule können Sie Ihr Kind vom 1. März bis zum 7. März 2018 bei uns anmelden.
Die Anmeldung erfolgt am Standort Tolkewitz, Wehlener Str. 38, Haus A (Gymnasium), Zimmer 231 (Sekretariat).

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren.

Künftige 5. Klassen: 

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • die Bildungsempfehlung im Original
  • die Geburtsurkunde im Original
  • das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Grundschule in Kopie
  • die aktuelle Halbjahresinformation der 4. Klasse in Kopie
  • das Anmeldeformular (in der Grundschule erhältlich)

Mit der Anmeldung erfassen wir zugleich Ihren Wunsch bezüglich der zweiten Fremdspache (Französisch oder Latein), die Ihr Kind ab Klassenstufen 6 belegen muss, sowie weitere Informationen wie bspw. die Belegung von Ethik oder Religion.

Ihr persönliches Erscheinen ist daher erforderlich!
Beachten Sie, dass die Anmeldung durch beide Sorgeberechtigten erfolgen muss.
Sollte ein Sorgeberechtigter verhindert sein, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit, aus der der Wille des nicht anwesenden Elternteils bezüglich Aufnahme, Sprachwahl und der Zuordnung des Kindes zu Ethik oder Religion eindeutig hervorgeht.
Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (Sorgerechtserklärung).

Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid), sofern die Anzahl der Anmeldungen bzw. der Sprachwünsche unsere Kapazitäten überschreiten. Die Reihenfolge des Einganges des Aufnahmeantrages ist im Aufnahmeverfahren unerheblich. Ebenfalls unerheblich ist, ob Ihr Kind eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Oberschule erhalten hat.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dieser Information.

Sofern Sie Ihr Kind ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium anmelden oder den Wechsel von einer nicht staatlich anerkannten Grundschule beabsichtigen, beachten Sie bitte diese Hinweise
Den Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch vereinbaren Sie mit uns direkt im Zuge der Anmeldung im Sekretariat.

Formulare zur Anmeldung am Gymnasium Dreikönigschule:

Die Anmeldung ist während der Öffnungszeiten des Sekretariats wie folgt möglich:

Donnerstag, 01.03.2018 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag, 02.03.2018 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Montag, 05.03.2018 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, 06.03.2018 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 07.03.2018 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Übertritt aus einer staatlichen oder staatlich anerkannten Oberschule

a) Künftige 6. und 7. Klassen:

Ihre Anmeldung ist möglich, kann aber erst nach Schuljahresende entschieden werden, da hierzu das Jahreszeugnis vorzulegen ist.

Ihr Kind muss darin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 2,0 oder besser nachweisen, darunter darf keine Note schlechter als 3 sein.
Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss besser als 2,5 sein.

Voraussichtlich wird es für die künftige Klassenstufe 7 nur geringe oder keine Aufnahmekapazitäten geben.



b) Aufnahme in künftige Klassenstufen 8 - 10:

Auch für Schüler der künftigen Klassenstufen 8 oder höher kann ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Eine Entscheidung erfolgt erst zum Schuljahresende nach Vorlage des Jahreszeugnisses.

Hierbei sind sowohl für Deutsch, Mathematik und Englisch als auch für alle anderen Fächer Durchschnitte besser als 2,0 erforderlich.



c) Aufnahme nach dem Realschulabschluss

Für Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule ist zum Halbjahr oder zum Schuljahresende ein Antrag für einen Wechsel an das Gymnasium möglich.
Den Antrag müssen auch hier die Sorgeberechtigten stellen!

Voraussetzung ist ein Durchschnitt besser als 2,5 sowohl in Deutsch, Mathematik und Englisch als auch in allen anderen Fächern.
Die Aufnahme steht unter dem Vorbehalt, dass ein Realschulabschluss nachgewiesen wird.



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