Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Bitte beachten Sie hierzu die Information des Schulverwaltungsamtes.

Anträge, die zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten zum Standort Louisenstraße führten, verlieren mit Begin der Auslagerung ihre Gültigkeit.

Für den Standort Tolkewitz gilt die Regelung:

  • Die Erstattung beträgt 50%, wenn Anspruch auf Erstattung von Schülerbeforderungskosten zum Standort Louisenstraße bestand und ein solcher Anspruch auch für den Standort Tolkewitz besteht, weil die Wohnung von beiden Standorten mehr als 3,5 km entfernt ist.
  • 100% Erstattung bekommt, wer für den Standort Louisenstraße keinen Anspruch hatte (oder diesen Anspruch nicht geltend machte) und für den Standort Tolkewitz anspruchsberechtigt wird.
  • Wer zum Standort Tolkewitz weniger als 3,5 km Fußweg hat, bekommt für die Zeit der Auslagerung keine Erstattung.

(Online-) Anträge für den Standort Tolkewitz können und sollen ab sofort an das Schulverwaltungsamt gerichtet werden: Anträge

Der rechtzeitig gestellte Antrag und die folgende Genehmigung sind Voraussetzung für eine spätere Abrechnung und Erstattung.

Neu: Auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 gilt die 3,5 km - Regelung!

Hinweis zum Antrag: 
Auch für die Zeit der Auslagerung bleibt es bei der Schule "Gymnasium Dreikönigschule Dresden" (nicht Gymnasium Dresden-Tolkewitz!), Standort ist "Wehlener Str. 38", diese Auswahl ist nun auch im Online-Antrag möglich.

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