Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Das Gymnasium Dreikönigschule freut sich über Ihr Interesse an der Fortsetzung des Bildungsweges Ihres Kindes an unserer Schule.

Mit der Bildungsempfehlung der Grundschule für das Gymnasium oder für die Oberschule können Sie Ihr Kind vom 4. März bis zum 8. März 2019 bei uns anmelden.
Die Anmeldung erfolgt am Standort Tolkewitz, Wehlener Str. 38, Haus A (Gymnasium), Zimmer 231 (Sekretariat).

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren.

Künftige 5. Klassen: 

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

  • die Bildungsempfehlung im Original (Anmeldungen mit einer Kopie können wir nicht annehmen!)
  • die Geburtsurkunde im Original und in Kopie
  • das letzte Zeugnis Klasse 3 der zuletzt besuchten Grundschule in Original und Kopie
  • die aktuelle Halbjahresinformation der 4. Klasse in Original und Kopie
  • das ausgefüllte und von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (in der Grundschule erhältlich)
    Bitte unbedingt einen Zweit- und Drittwunsch (nur staatliche Schulen) angeben!
    Bitte prüfen SIe insbesondere, ob die Neugründungen Gymnasium Seidnitz (linkselbisch-ost) oder Gymnasium Gorbitz geeignete Wunschschulen sein können.

Mit der Anmeldung erfassen wir zugleich Ihren Wunsch bezüglich der zweiten Fremdspache (Französisch oder Latein), die Ihr Kind ab Klassenstufen 6 belegen muss, sowie weitere Informationen wie bspw. die Belegung von Ethik oder Religion.
Ist sonderpädagogischer Förderbedarf oder eine Teilleistungsschwäche festgestellt oder liegt eine Behinderung vor, dann sollten Sie auch hierfür entsprechende Nachweise vorlegen.

Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich!
Beachten Sie, dass die Anmeldung durch alle Sorgeberechtigten erfolgen muss.
Sollte ein Sorgeberechtigter verhindert sein, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit, aus der der Wille des nicht anwesenden Elternteils bezüglich Aufnahme, Sprachwahl und der Zuordnung des Kindes zu Ethik oder Religion eindeutig hervorgeht.
Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (Sorgerechtserklärung).

Die Reihenfolge des Einganges des Aufnahmeantrages ist im Aufnahmeverfahren unerheblich.

Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise zum Aufnahmeverfahren:

Dokument ansehen/herunterladen

Sofern Sie Ihr Kind mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule anmelden oder den Wechsel von einer nicht staatlich anerkannten Grundschule beabsichtigen:

Hinweise für Bewerber ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium

Die Anmeldung gilt in diesem Falle zugleich als Antrag für eine Bildungsweg-Beratung an unserem Gymnasium. 
Den Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch am 18.03.2019 vereinbaren Sie mit uns direkt im Zuge der Anmeldung im Sekretariat.

Formulare zur Anmeldung am Gymnasium Dreikönigschule:

Die Anmeldung ist während der Öffnungszeiten des Sekretariats wie folgt möglich:

Montag, 04.03.2019 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, 05.03.2019 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 06.03.2019 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag, 07.03.2019 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag, 08.03.2019 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Übertritt aus einer staatlichen oder staatlich anerkannten Oberschule

In allen folgenden Fällen sollen Anträge bis zum 12.03.2019 gestellt werden.

Aufnahme in die künftige 6. oder 7. Klasse

Ihre Anmeldung kann endgültig erst nach Schuljahresende entschieden werden, da hierzu das Jahreszeugnis vorzulegen ist.
Ihr Kind muss darin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 2,0 oder besser nachweisen, darunter darf keine Note schlechter als 3 sein.
Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss besser als 2,5 sein.


Aufnahme in die künftige Klassenstufe 8, 9 oder 10

Eine Entscheidung erfolgt zum Schuljahresende nach Vorlage des Jahreszeugnisses.
Sowohl für Deutsch, Mathematik und Englisch als auch für alle anderen Fächer sind Durchschnitte besser als 2,0 erforderlich.
Für die künftige Klassenstufe 8 besteht derzeit kaum eine Chance zur Aufnahme!


Aufnahme nach dem Realschulabschluss

Für Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule ist zum Halbjahr oder zum Schuljahresende ein Wechsel an das Gymnasium möglich.
Wir erhalten oft Bewerbungsmappen der minderjährigen Schülerinnen und Schüler. 
Aber auch hier gilt: Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten stellen!
Voraussetzung ist ein Durchschnitt besser als 2,5 sowohl in Deutsch, Mathematik und Englisch als auch in allen anderen Fächern.
Eine Aufnahme steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass ein Realschulabschluss nachgewiesen wird.

 

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