Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

Natur- und Klimaschutz - unsere Schülerinnen und Schüler reihen sich in eine weltweite Bewegung ein und verdienen dafür unseren Respekt und unsere Unterstützung. Wer würde es außerdem nicht anerkennenswert finden, dass es nicht bei Wortbekenntnissen bleibt und wirksame Aktionen folgen.
In der Sache, liebe Schülerinnen und Schüler, sind wir ganz auf Eurer Seite!

Leider sind wir in den letzten Tagen gar nicht dazu gekommen, über die Sache selbst und mögliche gemeinsame Aktivitäten zu diskutieren.
Wir alle sind stattdessen mit der Frage beschäftigt, wie man die Teilnahme an den Schülerstreiks am Freitag legal absichern kann.

Das Problem: Die Streiks sind ab 12:00 Uhr angekündigt und liegen damit für die meisten mitten in der Unterrichtszeit.

Wer also legal trotz Unterrichtsverpflichtung am Streik teilnehmen will, müsste vom Unterricht auf Antrag beurlaubt werden.
Für die Beurlaubung sind den Schulen durch die Schulbesuchsordnung sehr enge Grenzen gesetzt.
Wer es nachlesen möchte: Hier geht es zur Schulbesuchsordnung des Freistaates Sachsen.
Die Teilnahme an Protestveranstaltungen gehört definitv nicht zu den zulässigen Beurlaubungsgründen, entsprechende Anträge müssen also abgelehnt werden!
Würde ein Klassenleiter (oder erst recht der Schulleiter) gegen diese Vorgaben verstoßen, beginge er eine klare Pflichtverletzung.

Es gab in den letzten Tagen zahlreiche Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern, ob man sich denn nicht auch krank melden könne, ob man nicht von den Eltern abgeholt werden kann, ob man mit Straffreiheit rechnen könne, wenn nur genügend viele Schüler illegal schwänzen, ob ein vorgetäuschter Arztbesuch helfen würde ...
Die Liste ist lang.

All diese "Ideen" bedeuten nur eins: Kann man durch Vortäuschung falscher Tatsachen die Abwesenheit von der Schule legalisieren?
Rechtfertigt hier das illegale Mittel den guten Zweck? Darf man Unrecht tun, um Gutes zu erreichen?

Ich maße mir nicht an, meine Antwort auf diese Frage als die einzig richtige auszurufen.
Aber damit der Leser dieses Textes meine Auffassung kennt und gern ins Gespräch mit mir darüber treten kann:
Für mich gibt es nur einen legalen Weg: Unterricht nach Stunden-/Vertretungsplan besuchen und dann schnellstmöglich zu den Aktionen in die Innenstadt eilen! So braucht man weder sein eigenes Gewissen noch das Gewissen anderer auf die Probe zu stellen.

Warum ordnet die Schulleitung nicht einfach verkürzten Unterricht an? So wäre doch alles legal, oder?
Als öffentliche Schule haben wir neutral zu agieren und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu folgen. Sollte wirklich jeder Aufruf zum Schwänzen (aus welchem Grund auch immer) die allgemeine Verpflichtung für die Schulleitung nach sich ziehen, Ausfall zu organisieren?

Kann man nicht als Klasse mit dem Klassenleiter oder einem Fachleher einen Unterrichtsgang zur Demonstration machen?
Nein. Damit würde der Lehrer die Maßnahme zu einer Schulveranstaltung machen. Er/Sie hätte nicht die Legitimation der Schulleitung. Er/Sie kann in dieser Situation weder die Aufsichtspflicht noch die Sicherheit seiner Schülerinnen und Schüler gewährleisten.

Kann nicht der Fachlehrer den Schülern eher frei geben (und dafür vielleicht einen Arbeitsauftrag erteilen)?
Nein. Damit würde der Lehrer gegen seine Dienstpflicht verstoßen und hätte erhebliche Konsequenzen zu befürchten.

Ein Wort noch an jene "Aktivisten", die besonders auf sich aufmerksam machen mussten.

  1. Es hat einen guten Grund, warum der Schulleiter Aushänge im Schulhaus zu genehmigen hat. So steht es auch in unserer Hausordnung. Leider hat es sich in letzter Zeit mehrfach ergeben, dass anonyme "Mutige" meinten, mit unrechten Mitteln agieren zu müssen und öffentliche Kommunikation nach dem Heckenschützenprinzip betrieben.
    Es geht ehrlicher!
  2. Mit zahlreichen Aufklebern in Toiletten (eines bestimmten Geschlechts) und in den öffentlichen Schulbereichen wurde versucht, dem Umweltanliegen Nachdruck zu verleihen. Die Entfernung dieser auch noch farbig gedrucken Papiere gestaltet sich schwierig, weil zahlreiche Papier- und Kleberreste mit Wasser und Lösungsmitteln entfernt werden müssen.  Fängt so Umweltschutz an?
    Ich bin gespannt, ob diese "Aktivisten" die Entfernung der Aufkleber und ihrer Reste selbst übernehmen oder doch (wie üblich) den Sekretärinnen, den Hausmeistern und den Reinigungstreams überlassen. Umweltschutz ist leicht, wenn den Dreck die anderen wegräumen. Man darf sich aber auch bei der Schulleitung melden. Vielleicht können wir ja gemeinsam etwas erreichen!

 "Umweltschule in Europa" - bisher hat keine einizige sächsische Schule dieses Prädikat der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung.
Worauf warten wir noch?

Grund zur Veränderung haben wir genug:

  • Die Menge weggeworfener Lebensmittel in der Mensa hat sich kaum verändert, obwohl nun jeder wählen kann, ob, wieviel und was er/sie essen möchte.
  • Es vergeht kein Tag (auch nicht im Winter), an dem Fenster und/oder Türen offen bleiben, Beamer leuchten, Heizungen ackern, bis die Hausmeister schließlich für Abhilfe sorgen.
  • Täglich fällt Müll an, der einfach in den Gängen liegt, obwohl die passenden Behälter in wenigen Sekunden zu erreichen sind.
  • Es scheint einen Wettbewerb darum zu geben, seine Fußspuren im Treppenhaus möglichst hoch zu verewigen. Dies zu entfernen, bedeutet einen Neuanstrich. Farbe wird neu notwendig. Verschwendung!
  • Da ist jemand, der/die es tatsächlich aushält, in mehreren Treppenhäusern grob dreckige Spritzer zu hinterlassen.
    Für die Hausmeister heißt das schrubben, schrubben, schrubben, ...
    Statt die Kritik daran zu unterstützen wird der Schulleiter mehrfach anonym wegen eines Rechtschreibfehlers diffamiert. Worum geht es hier eigentlich? Keiner hatte bisher den Mut, zu seinen Taten zu stehen und sich namentlich zu melden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.