Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Mit der Inkraftsetzung des Masernschutzgesetztes am 01.03.2020 müssen insbesondere alle Lehrkräfte, Referendare und Praktikanten sowie alle Schülerinnen und Schüler einen Nachweis zum Infektionsschutz vorlegen.

Neuaufnahmen müssen den Nachweis mit dem Aufnahmeantrag vorlegen.

Schülerinnen und Schüler, die zum 01.03.2020 bereits aufgenommen waren, werden wir über die Klassenleiter und Tutoren in Kürze zur Erbringung des Nachweises auffordern.

Als gültiger Nachweis wird anerkannt:

  • Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung über zwei erfolgte Schutzimpfungen oder
  • ärztliche Bescheinigung der Immunität auf Grund einer früheren Masern-Erkrankung oder
  • ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Kontraindikation, wenn Schutzimpfungen auf Grund individueller Umstände nicht durchgeführt werden können oder
  • Bescheinigung einer anderen Stelle (z.B. KiTa, Schule) über den dort bereits erbrachten Nachweis..

Was geschieht, wenn der Nachweis nicht vorgelegt wird?

Es besteht für Bestandsschülerinnen und-schüler mit Aufnahme vor dem 01.03.2020 eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021, innerhalb dieser kann einer der o.g. Nachweise nachgeholt werden.
Neuaufnahmen können bis zum Ende der ersten Schulwoche im Schuljahr einen Nachweis nachreichen.
Nach Verstreichen der Fristen ist die Schule jeweils verpflichtet, das Gesundheitsamt Dresden zu informieren.

Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesgesundheitsministerium

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