Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

AchtungIm Rahmen der Maßnahmen des Freistaates Sachsen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus werden am Gymnasium Dreikönigschule folgende Festlegungen getroffen:

  • Die Schulbesuchspflicht ist ab Montag, 16.03.2020, ausgesetzt.
    Da keine Schulbesuchspflicht besteht, ist auch keine Entschuldigung der Abwesenheit erforderlich.
    Entsprechend wird die Schule auch nicht wie üblich durch Anruf auf Abwesenheit reagieren.
  • Die Schule ist ab 18.03.2020 bis einschließlich 22.05.2020 17.05.2020 geschlossen.
    Für die Schüler/innen der Klassen- und Jahrgangsstufen 5 bis 10
    verlängert sich diese Schließung bis einschließlich 22.05.2020 findet ab 18.05.2020 Präsenzunterricht im Wechsel mit häuslicher Lernzeit statt.
    Für die Jahrgangsstufe 12 ist die Schule ab 21.04.2020, für die Jahrgangsstufe 11 ab 06.05.2020 teilweise geöffnet (siehe gesonderte Artikel).
  • Lerhkräfte befinden sich weiterhin im Dienst, insbesondere erteilen sie Aufgaben und bearbeiten die Abgaben.
  • Schülerinnen und Schüler haben sich hier auf der Homepage täglich über Arbeitsaufträge ihrer Fachlehrer zu informieren und diese in Hausarbeit zu erfüllen.
    Mit der gleichen Verbindlichkeit können Aufgaben auch auf anderem Wege kommuniziert werden (z.B. E-Mail-Verteiler, E-Learning).
  • Das schriftliche Abitur soll im Zeitraum 22. April bis 11. Mai 2020 stattfinden, die bereits gesetzten Termine werden beibehalten.
    Für krankheitsbedingt fehlende oder unter Quarantäne stehende Schülerinnen und Schüler gibt es zentrale Nachschreibetermine.
    Ein weiteres Nachschreiben wird angeboten, wenn auch die Teilnahme am Nachschreiben aus o.g. Gründen nicht möglich war.
  • Die Nachtermine für die BLF werden abgesagt, geschriebene BLF werden gewertet.
  • GTA - Angebote werden bis auf Weiteres abgesagt.
    Dies gilt auch für die Chöre und Theater-AGs.
  • Die Frühjahrs- und Sommerkulturtage finden nicht statt.
  • Alle Schulfahrten innerhalb Sachsens, welche bis Ostern bis zum Schuljahresende stattfinden sollten, sind abzusagen.
    Die verantwortlichen Lehrkräfte (Reiseleiter) melden den Vollzug und die Rückmeldungen des Reiseveranstalters umgehend an den Schulleiter.
  • Alle Schulfahrten über Sachsen hinaus, welche bis zum Schuljahresende stattfinden sollten, sind abzusagen.
    Die verantwortlichen Lehrkräfte (Reiseleiter) melden den Vollzug und die Rückmeldungen des Reiseveranstalters umgehend an den Schulleiter.
  • Bis auf Weiteres werden keine neuen Schulfahrten genehmigt.
    Dies gilt auch für das kommende Schuljahr.
    Unverbindliche Reservierungen sind aber möglich.
  • Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten, Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
    Bezüglich der Betriebspraktika informieren die Eltern bitte die Praktikumspartner.

Weitere Hinweise:

  • Die ggf. noch im Schließfach befindlichen Materialien können in der Schule abgeholt werden, solange diese noch nicht durch das Gesundheitsamt geschlossen ist.
  • Nach wie vor und auch während des eingeschränkten oder ausgesetzten Schulbetriebs gilt die Meldepflicht für Corona-Infektionen (sowie evtl. Verdachtsfälle) und andere meldepflichtige Krankheiten, da sich hieraus eine notwendige Quarantäne für Schulangehörige ergeben kann.

Corona - Information der Landeshauptstadt Dresden

FAQ des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Team Sachsen - Portal für freiwillige Helfer

Informationen zur schulpsychologischen Beratung durch das LaSuB

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Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.