Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12,

am 03.04.2020 wird die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung bekanntgegeben.
Diese wird nach § 50 Punkt 4 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) ausgeprochen, wenn die erforderliche Punktzahl gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 SOGYA unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreicht werden kann.

Einige Bewertungen im Kurshalbjahr 12/II stehen noch aus und werden erst nach dem 03.04.2020 erbracht. Aber auch diese zählen für die Zulassung!
Damit kann der Fall eintreten, dass die Schule die Zulassung zum Abitur rückwirkend zurücknehmen muss, weil die erforderlichen Punktezahlen nicht wie erwartet erbracht werden.
Bis dahin bereits erreichte Prüfungsergebnisse werden dadurch ungültig und die Abiturprüfung gilt als erstmals nicht bestanden.
Dies gilt auch, wenn ein zugelassener Schüler von sich aus nach der Zulassung von der Abiturprüfung zurücktritt (selbst dann wenn noch keine einzige Prüfung stattgefunden hat).

Wer dies für sich ausschließen will, muss VOR dem 03.04.2020 schriftlich den Rücktritt von der Abiturprüfung 2020 erklären, ggf. verbunden mit einem Antrag auf freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 oder einer Erklärung zur Beendigung des Schulverhältnisses.
Für unter 18-jährige müssen die Eltern die Erklärungen mitzeichnen.

Ein Antrag auf freiwillige Wiederholung bedeutet nicht, dass ein Anspruch darauf bestünde, diese Wiederholung an der DKS umzusetzen.
Wir prüfen das wohlwollend, aber natürlich steht dies unter dem Vorbehalt, dass wir in allen belegpflichtigen Fächern auch die entsprechenden Kapazitäten haben.

Soweit die schulinterne Information.
Bitte lest im Folgenden den Brief des Sächsischen Kultusministers zur Durchführung der Abiturprüfungen 2020.


Staatsminister für Kultus wendet sich an die Abiturientinnen und Abiturienten

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