Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat am 09.04.2020 folgende Regelungen zur Abiturprüfung 2020 per Erlass getroffen:

  1. Die bisher festgesetzten Termine für die schriftlichen Abiturprüfungen (Ersttermin s.u.) bleiben bestehen, allerdings ist die Teilnahme an diesen Prüfungen freiwillig.
    Schüler/innen können ohne Begründung auf die Teilnahme zum Ersttermin verzichten, müssen dies aber dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (=Schulleiter) spätestens am Prüfungstag bis zum Prüfungsbeginn schriftlich, elektronisch oder fernmündlich mitteilen.
    Hinweis der DKS:
    Es spricht einiges dafür, den Ersttermin wahrzunehmen und auf das Recht der Nichtinanspruchnahme nur mit gutem persönlichem Grund zurückzugreifen. So ist nicht vorhersehbar, wie sich die Corona-Pandemie im Weiteren entwickeln wird und welche künftigen Maßnahmen abweichend von den hier genannten notwendig werden.
    Korrektur 11.04.2020: Zum Unterricht in den schriftlichen Prüfungsfächern am 20.04.2020 und am 21.04.2020 entscheidet die DKS in Abhängigkeit der nach Ostern angekündigten Regelungen u.a. zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs.

  2. Schüler, die nicht am Ersttermin der Abiturprüfung teilgenommen haben, sind verpflichtet, die Prüfung zum Zweittermin abzulegen. Ein Fernbleiben von dieser Prüfung ist dann nur aus wichtigem Grund möglich.
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Krankheit vor, welche unverzüglich durch ärztliches Attest (spätestens am Prüfungstag ausgestellt) nachzuweisen ist.
    Der Zweittermin (s.u.) ist der bisherige Termin der Nachprüfung.
    Schüler/innen, die aus anerkanntem wichtigem Grund die Prüfung zum Zweittermin nicht abgelegt haben, können eine der folgenden Optionen ergreifen:
    1. Die Jahrgangsstufe 12 kann auf schriftlichen Antrag bis zum 18. Juni 2020 an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wiederholt werden. Das Jahr der Wiederholung wird nicht auf die (maximale) Verweildauer in der Abiturstufe angerechnet.
    2. Die versäumte Abiturprüfung kann auf schriftlichen Antrag bis zum 18. Juni 2020 an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nachgeholt werden. Hierzu werden noch vor den Sommerferien neue Nachtermine (vsl. für Anfang Juli 2020) zentral festgesetzt.

Übersicht der Termine

Fach  PH  GE  BIO CH DE  MA  GEO EN praktisch EN KU
Ersttermin  24.04.  27.04.  28.04.  29.04.  30.04.  05.05.  06.05. 07.05. 08.05. 11.05.
Zweittermin  15.05.  14.05.  19.05.  20.05.  18.05.  27.05.  28.05. 29.05. 02.06. 02.06.

Lehrerinnen und Lehrer finden weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfung und den Korrekturen im geschützten Bereich.

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