Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Ab Mittwoch, 06.05.2020, tritt die Schulbesuchspflicht für die Jahrgangsstufe 11 wieder in Kraft.

Mit den folgenden Hinweisen und Regelungen wird die DKS den regulären Unterricht in Übereinstimmung mit den nach wie vor bestehenden Regeln des Infektionsschutzes aufnehmen.

Teilung der Kurse, A- und B- Woche

  • Die Woche 04.05.2020 bis 08.05.2020 ist eine A-Woche, in der Folge dann 18.05. - 22.05.2020, 01.06. - 05.06.2020 usw.
    Es erscheinen die Schüler/innen mit Nachnamen A bis Me lt. regulärem Stundenplan in der Schule.
  • Die Woche 11.05.2020 bis 15.05.2020 ist eine B-Woche, in der Folge dann 25.05.-29.05.2020, 08.06.-12.06.2020 usw.
    Es erscheinen die Schüler/innen mit Nachnamen Mo bis Z lt. regulärem Stundenplan in der Schule.
  • In der A-Woche haben die Schüler der B-Woche Hausarbeit und umgekehrt.

Aktenkundige Belehrung

  • Verpflichtend ist die persönliche Kenntnisnahme der Belehrung (dieser Artikel sowie Donwload unten) vor dem ersten Betreten des Schulgeländes.
  • Die schriftliche Kenntnisnahme der Belehrung wird am ersten Präsenztag jeweils in den Tutorenkursen eingesammelt.

Zutritt zum Schulgelände und Anwesenheitspflicht

  • Der Zugang zum Gebäude (auch vom Fahrradabstellplatz) erfolgt ausschließlich über den Haupteingang Wehlener Str. 38.
    Wir kontrollieren und registrieren den Zugang. Dabei kann es zu geringen Wartezeiten kommen.
    Bitte habt Geduld und haltet hier (wie bereits auf dem Weg zur Schule) die Abstandsregeln ein.
    Achtung:
    1. Keinen Zugang bekommen Schüler/innen mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten.
      Diese Personen bleiben unbedingt zu Hause und bemühen sich um ärztliche Abklärung.
      Eine ärztliche Bescheinigung zur Entschuldigung ist notwendig.
      Sollten die kritischen Symptome vorliegen, aber nachweislich eine andere Ursache wie bspw. eine Allergie haben, so ist dies durch ärztliche Bescheinigung rechtzeitig der Schulleitung bekannt zu machen.
    2. Schüler/innen mit Vorerkrankungen, die sich einer Risikogruppe zuordnen können (chronische Lungenerkrankungen, Erkrankungen mit Immunschwäche, aktuell medikamentös reduzierte Immunabwehr z. B. durch Cortison, Herz-Kreislauf-Erkrankungen inkl. Bluthochdruck, Diabetes, Leber-, Nieren-, Krebserkrankungen u. ä. m.), melden sich bitte bis Dienstag, 05.05.2020, 12 Uhr bei der Schule (schriftlich, elektronisch, telefonisch) unter Angabe einer Rückrufnummer. Wir informieren die Kurslehrer, um ggf. größere Abstände und weitere Maßnahmen abzusichern.
      Möglich ist auch ein Freistellungsantrag (der Eltern oder des volljährigen Schülers) mit ärztlichem Attest, um die Hausarbeit ohne Präsenzpflicht fortzusetzen.
    3. Schüler/innen mit im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einer Risikogruppe können sich ebenfalls vom Präsenzunterricht freistellen lassen und wie bisher in Hausarbeit tätig sein.
      Hierfür ist rechtzeitig ein ärztliches Attest mit einem Freistellungsantrag einzureichen.
  • Sollten sich im Laufe des Schultages Corona-typische Symptome zeigen, ist umgehend die Schulleitung zu informieren.

Durchsetzung der Hygieneregeln und des Infektionsschutzes

  • Die Abstandsregeln sind bereits auf dem Weg zur Schule einzuhalten. Der Mindestabstand beträgt grundsätzlich 1,5 Meter.
  • Die meisten öffentlichen Verkehrsmittel fahren wieder im 10-Minuten - Takt. Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
    Der Schülerzusatzverkehr wird noch nicht wieder aufgenommen.
    Fahrradfahrer nebeneinander sollten einen Abstand von mindestens 2 Metern einhalten, hintereinander Fahrende mindestens 10 Meter.
  • Das Betreten der Schule wird am Eingang kontrolliert.
    Unmittelbar nach dem Betreten gehen alle zuerst zu einer Toilette, um sich dort unter Einhaltung des Abstandsgebotes gründlich und mit Seife die Hände zu waschen.
  • In allen allgemein zugänglichen Bereichen der Schule (Boulevard, Gänge, Selbstlernbereiche, Toiletten) besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Zulässig sind neben den üblichen Mund-Nase-Schutzmasken auch Tücher, Schal etc., soweit diese eine gleiche Abdeckung des Mund-Nase-Raumes ermöglichen.
    Diese Pflicht besteht nicht im Pausenhof, in der Mensa sowie vor Fachkabinetten (BIO, CH, PH, INF, MU) während der Einnahme von Speisen und Getränken, sofern dort der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
    Begegnungen auf den Gängen sollen nach Möglichkeit vermieden werden, wo unvermeidbar hält man sich grundsätzlich so weit wie möglich in Gehrichtung rechts.
  • Beim Gang zur Toilette soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst einzeln nacheinander betreten und verlassen wird.
    Hier ist die Einhaltung des Abstandes auch beim Händewaschen besonders zu beachten.
  • In den Unterrichtsräumen sitzt pro Bank höchstens ein Schüler, von Bankreihe zu Bankreihe ist abwechselnd der rechte bzw. linke Platz zu belegen, um das Abstandsgebot in alle Richtungen abzusichern.
    Es ist darauf zu achten, dass die Bänke untereinander sowie die erste Bankreihe zum Lehrer auf hinreichendem Abstand bleiben.
  • Um Begegnungen so gering wie möglich zu halten, werden die Unterrichtsräume und Fachkabinette während der Pausen geöffnet bleiben.
    Die Lehrkräfte der Folgestunde haben jeweils die Aufsicht.
    Beim Raumwechsel gilt das Prinzip: Erst raus, dann rein - mit Abstand!
  • Abstandsregeln und Infektionsschutz sind ad absurdum geführt, wenn Schüler/innen sich Papier, Stifte, Taschenrechner oder Bücher untereinander austauschen. Es ist zwingend erforderlich, hier in Vorbereitung des Schultages die notwendige Sorgfalt walten zu lassen.
  • Die ständige und konsequente Beachtung des Abstandsgebotes ist deshalb so wichtig, weil dessen Einhaltung oder Nichteinhaltung maßgeblich darüber entscheidet, ob im Verdachtsfall eine Quarantäne verhängt wird oder nicht.

Mittagessen, Unterrichts- und Pausenzeiten

  • Es gibt eine große Mittagspause von 11:15 Uhr bis 11:50 Uhr.
    Jeweils am Vortag bis 13:00 Uhr kann ein Mittagessen bestellt werden, welches dann per Assiette geliefert und ausgegeben wird. Es ist eigenes Besteck mitzubringen!
    Gourmetta hat weitere Informationen per E-Mail an alle angemeldeten Essenteilnehmer gesendet.
    Insbesondere beim Essen muss mangels Schutzmaske auf den Mindestabstand geachtet werden!
  • Ist die 5. Stunde ab 11:50 Uhr eine Einzelstunde, dann folgt die Doppelstunde 6/7 von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr, andernfalls gilt:
    Die Stunden 5/6 finden von 11:50 Uhr bis 13:20 Uhr sowie die Stunden 7/8 von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
  • In Freistunden halten sich die Schüler/innen unter Einhaltung des Abstandsgebotes in den Selbstlernbereichen, im Boulevard oder auf dem Pausenhof auf.
  • Alle Schüler/innen verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände.

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Hände waschen - aber richtig Hygienregeln zum Infektionsschutz

 

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