Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Ab Montag, 18.05.2020, tritt die Schulbesuchspflicht für die Klassenstufen 5 bis 10 wieder in Kraft.

Mit den folgenden Hinweisen und Regelungen wird das Gymnasium Dreikönigschule den regulären Unterricht in Übereinstimmung mit den nach wie vor bestehenden Regeln des Infektionsschutzes sowie in Abstimmung mit den anderen Schulen am Standort aufnehmen.

Diese Information ist zugleich Inhalt der aktenkundigen Belehrung, die unbedingt zum ersten Präsenztag unterzeichnet mitzubringen ist.
Da ein Wechsel von Präsenz- und Lernrzeit stattfinden wird, bitten wir außerdem um die (nachträgliche) Einwilligung in die Nutzung von LernSax.

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Teilung der Klassen, A- und B- Woche

Der Unterricht wird jeweils mit etwa halber Klassen- / Gruppenstärke erteilt.

A-Wochen 18.05. - 22.05. 02.06. - 05.06 15.06. - 19.06. 29.06. - 03.07.
B-Wochen 25.05. - 29.05. 08.06. - 12.06. 22.06. - 26.06. 06.07. - 10.07.
  • Die Teilung der Klasse wird jeweils durch den Klassenleiter bekannt gegeben.
  • In der A-Woche haben die Schüler/innen der B-Woche häusliche Lernzeit und umgekehrt.
    Für Schüler/innen in häuslicher Lernzeit gilt ein Zutrittsverbot zum Schulgelände.

Zutritt zum Schulgelände und Anwesenheitspflicht

  • In der jeweiligen Präsenzwoche besteht grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht.
    Der Schule sind kurzfristige Abwesenheiten bis 07:45 Uhr anzuzeigen. Es gelten die regulären Entschuldigungspflichten.
  • Der Zugang zum Gebäude (auch vom Fahrradabstellplatz) erfolgt ausschließlich über den Haupteingang Wehlener Str. 38.
    Auf Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m beim ggf. notwendigen Anstehen ist zu achten.
  • Keinen Zugang erhalten Schüler/innen mit dem Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion oder mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten (Husten, Fieber, Halsschmerzen).
    Diese Schüler/innen bleiben unbedingt zu Hause. Eine ärztliche Abklärung ist umgehend einzuleiten.
    Das Betreten des Schulgeländes ist frühestens 14 Tage nach der Feststellung von Symptomen oder einer Infektion wieder zulässig. 
  • Sollten die kritischen Symptome vorliegen, aber nachweislich eine andere Ursache wie bspw. eine Allergie haben, so ist dies durch ärztliche Bescheinigung (Unbedenklichkeitsnachweis) rechtzeitig der Schulleitung bekannt zu machen.
  • Schüler/innen mit Vorerkrankungen, die sich einer Risikogruppe zuordnen können (chronische Lungenerkrankungen, Erkrankungen mit Immun­schwäche, aktuell medikamentös reduzierte Immunabwehr z. B. durch Cortison, Herz-Kreislauf-Erkrankungen inkl. Bluthochdruck, Diabetes, Leber-, Nieren-, Krebserkrankungen u. ä. m.), sind der Schule bis 15.05.2020 anzuzeigen (schriftlich, elektronisch, telefonisch).
    Die Eltern können mit ärztlichem Attest einen Freistellungsantrag stellen, um die Hausarbeit ohne Präsenzpflicht fortzusetzen. Die Freistellung kann auch beantragt werden, wenn in der gemeinsamen Wohnung Angehörige mit erhöhtem Risiko leben.
  • Sollten sich im Laufe des Schultages Corona-typische Symptome zeigen, ist umgehend der Fach- bzw. Klassenleiter und die Schulleitung zu informieren.

Durchsetzung der Hygieneregeln und des Infektionsschutzes

  • Die Abstandsregeln sind bereits auf dem Weg zur Schule einzuhalten.
    Der Schülerverkehr inkl. Zusatzverkehr (RVO-Busse) ist ab 18.05.2020 sichergestellt.
    Die Linie E13/E6 verkehrt allerdings nicht!
    Hinweis der Beförderer: Eine Mund-Nase-Bedeckung ist zwingend erforderlich, sonst kein Zutritt zu Bus/Bahn!
    Lehrfilm Verhalten im Nahverkehr
  • Der Mindestabstand beträgt grundsätzlich 1,5 Meter.
  • Unmittelbar nach dem Betreten des Gebäudes waschen sich alle zuerst unter Einhaltung des Abstandsgebotes gründlich und mit Seife die Hände (Unterrichtsraum, ggf. Toilette).
  • In allen allgemein zugänglichen Bereichen der Schule (Boulevard, Gänge, Selbstlernbereiche, Toiletten) und immer dann, wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
    Zulässig sind neben den üblichen Mund-Nase-Schutzmasken auch Tücher, Schal etc., soweit diese eine gleiche Abdeckung des Mund-Nase-Bereiches ermöglichen.
    Diese Pflicht besteht nicht im Pausenhof, in der Mensa sowie vor Fachkabinetten (BIO, CH, PH, INF, MU) während der Einnahme von Speisen und Getränken, sofern dort der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
    Alle Personen auf dem Schulgelände sind verpflichtet, jederzeit einen Mund-Nase-Schutz mitzuführen.
  • Begegnungen auf den Gängen sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
    Den ausgewiesenen Wegen ist insbesondere vor und nach dem Unterricht zu folgen.
    Wo unvermeidbar, hält man sich grundsätzlich so weit wie möglich in Gehrichtung rechts, geht mit Abstand hintereinander und wartet ggf.
    Insbesondere sind Begegnungen mit den Schülerinnen und Schülern der anderen Schulen am Standort strengstens zu unterlassen.
  • Beim Gang zur Toilette soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst einzeln nacheinander betreten und verlassen wird.
    Hier ist die Einhaltung des Abstandes auch beim Händewaschen besonders zu beachten.
  • In den Unterrichtsräumen sitzt pro Bank höchstens ein Schüler, von Bankreihe zu Bankreihe ist abwechselnd der rechte bzw. linke Platz zu belegen, um das Abstandsgebot in alle Richtungen abzusichern.
    Es ist darauf zu achten, dass die Bänke untereinander sowie die erste Bankreihe zum Lehrer auf hinreichendem Abstand bleiben.
  • Um Begegnungen so gering wie möglich zu halten, werden die Unterrichtsräume und Fachkabinette während der Pausen geöffnet bleiben.
    Beim Raumwechsel gilt das Prinzip: Erst raus, dann rein - mit Abstand!
  • Es ist nicht gestattet, untereinander Papier, Stifte, Taschenrechner, Bücher und andere Gegenstände auszutauschen.
    Die Vorbereitung des nächsten Schultages muss deshalb sehr sorgfältig erfolgen.

Mittagessen, Unterrichts- und Pausenzeiten

  • Für die 5. bis 9. Klassen endet der Unterricht nach der 5. Stunde gemäß folgenden Unterrichtszeiten ohne Mittagspause:
    1./2. Stunde  08:00 Uhr – 09:30 Uhr
     3. Stunde   09:45 Uhr – 10:30 Uhr
     4. Stunde  10:40 Uhr – 11:25 Uhr
     5. Stunde   11:35 Uhr – 12:20 Uhr
    Mittagessen in Assiette kann bestellt werden, muss aber nach der 5. Stunde abgeholt und mit nach Hause genommen werden.
  • Für die Klassenstufe 10 beginnt die 5. Stunde um 11:50 Uhr mit vorheriger Mittagspause.
    In der Mensa nehmen nur die Schüler/innen Platz, die tatsächlich an der Schulspeisung teilnehmen.
    Die dort vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten.
    Zwischen den dann folgenden Einzel- und Doppelstunden sind jeweils 10 Minuten Pause vorgesehen.
  • Alle Schüler/innen verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände.
  • In Freistunden halten sich die Schüler/innen der Klassen 10 und 11 unter Einhaltung des Abstandsgebotes in den Selbstlernbereichen, im Boulevard oder auf dem Pausenhof auf.
    Sitzplatzmarkierungen sind zu beachten.

Hände waschen - aber richtig! Hygieneregeln zum Infektionsschutz

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