Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Geändert und ergänzt am 04.03.2022

Sehr geehrte Eltern und Lehrkräfte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die letzten Wochen des ersten Halbjahres waren außerordentlich herausfordernd. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mussten sich einige wenige Klassen in häusliche Lernzeit begeben, aber auch in anderen Klassen war die Situation oftmals gespannt. Wir werden daher auch weiterhin täglich die Situation in jeder einzelnen Klasse analysieren und entsprechende Entscheidungen treffen.
Parallel zur Pandemie zeigte sich der jahrezeitlich typische erhöhe Krankenstand mit entsprechend reduzierten Klassenstärken.
Auch unter den Lehrkräften haben Krankenstände und leider auch erhöhte Infektionszahlen zu Ausfällen geführt, die teilweise nicht mehr durch schulische Ressourcen abzudecken waren. Der Unterrichtsausfall war in manchen Klassen daher beträchtlich.

Ich möchte allen recht herzlich für die Besonnenheit und das Verständnis - besonders aber auch für die Sensibilität im Umgang mit den coronabedingten Regelungen danken.
Nur so war es möglich, dass wir gemeinsam diese schwierige Lage bewältigen konnten.


Für die erste Schulwoche nach den Winterferien bleiben die bisherigen Regelungen (Maskenpflicht, Betretungsverbote, Hygieneregeln) wie gehabt bestehen, die Selbsttests werden am Montag, Mittwoch und Freitag angeboten und durchgeführt. Es wird dringend empfohlen, dass auch befreite Personen das Testangebot annehmen, sofern uns dazu eine Einwilligung vorliegt.

Zudem gilt ab Halbjahresbeginn unser neuer Stunden- und Pausenplan, vor allem die 5. Stunde erfordert hierbei erhöhte Aufmerksamkeit!

Ab dem 7. März 2022 (vorbehaltlich der Beschlüsse des Kabinetts am 1. März 2022) wird der Schulbetrieb dann bis voraussichtlich 19. März 2022 wie folgt fortgesetzt: 

  • Es gilt die Schulbesuchspflicht uneingeschränkt, d. h. bisherige Abmeldungen mit Verweis auf die pandemische Situation enden.
  • Exkursionen und Schulfahrten (auch Wandertage) sind wieder möglich.
  • Selbsttests werden jeweils am Montag und Donnerstag durchgeführt.
    Sofern in einer Klasse oder Gruppe positiv getestete Fälle auftreten, sind für alle Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal, welche innerhalb der letzten zwei Tage Kontakt hatten, tägliche Schnelltests für die folgenden fünf Tage (ab Feststellung) verpflichtend. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene!
  • Es gilt vor den Zugängen und im gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske).
    Die Pflicht entfällt für Schüler/innen und Lehrkräfte im Unterricht am Sitzplatz sowie bei einzuhaltendem Mindestabstand auch im Schulhof und bei Leistungserhebungen, uneingeschränkt beim Sport, bei der Abnahme von Schnellstests und bei der Aufnahme von Nahrung. Ärztlich bestätige Befreiungen von der Maskenpflicht gelten fort.
  • Alle bekannten Hygieneregeln und Betretungsverbote, Absonderungsregeln usw. gelten fort.
    Erinnert sei hier nochmals an das Händewaschen, die Lüftung der Räume und die Vermeidung direkten Körperkontakts.

Der Anspruch auf einen PCR-Test besteht rechtskräftig auch weiterhin (§ 4b TestV), wenn ein Schnelltest in der Schule positiv ausfällt, da dieser nach wie vor Voraussetzung für ein Genesenen-Zertifikat ist.


Erneut werden zum Halbjahreswechsel zahlreiche Anpassungen der Fachlehrerbesetzungen umgesetzt.
Der Grund dafür sind Referendarinnen und Referendare, die ihre Ausbildung bei uns beendet haben oder jene, die nach ihrer ersten Ausbildungsphase nun selbst einen eigenen Lehrauftrag erhalten.
Eine Neueinstellung konnten wir auf unsere Auschreibung hin leider nicht verwirklichen.

Ich wünsche allen (hoffentlich gut erholten) Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Start in das zweite Schulhalbjahr.

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