Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Wie bereits in Vorbereitung des Wechselmodells ab 15.03.2021 angekündigt, werden am Gymnasium Dreikönigschule verpflichtende Selbsttests auf das CoVid-19-Virus durchgeführt, sobald für alle Schüler/innen und schulisches Personal ausreichend Tests zur Verfügung stehen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 5. März 2021 §5a Abs. 5.

Die Tests werden erstmals am 17.03.2021 angeboten und finden klassen-/kursweise vor Beginn der jeweils ersten Unterrichtsstunde statt.
Die für den 17.03.2021 angekündigten freiwilligen Schnelltests am Standort Tolkewitz entfallen dafür.
Alle Schüler/innen, die zur ersten Stunde unterrichtet werden, finden sich 07:45 Uhr in den entsprechenden Unterrichtsräumen ein (Vertretungsplan ebenfalls beachten!).
Bei späterem Unterrichtsbeginn bitte ebenfalls eher erscheinen.

Schüler/innen, welche bereits am 15.03.2021 an den freiwilligen Schnelltests teilgenommen haben, müssen sich bis zum 19.03.2021 keinem erneuten Test unterziehen, wenn Sie die negative Testung durch das Testergebnis der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft vorweisen können.

Im Unterschied zur bisherigen Teststrategie sind die Selbsttests verbindlich. Sie können jedoch durch ein ärztlich bestätigtes Testergebnis oder eine Selbstauskunft/Glaubhaftmachung eines Selbsttests, für Schüler/innen jeweils nicht älter als eine Woche, ersetzt werden.
Privat durchgeführte Tests können leider nicht akzeptiert werden.

Für alle in der Schule durchgeführte Tests besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Wird ein Test bspw. auf Grund von Erkrankung oder Freistellung verpasst, ist dieser am ersten Präsenztag direkt nach dem Betreten des Schulgebäudes nachzuholen, ersatzweise kann auch hierbei ein ärztliches Testergebnis vorgelegt werden. Für die Betroffenen führt der erste Weg daher zum Sekretariat.

Positiv getestete Personen müssen sich umgehend absondern. Minderjährige werden bis zur umgehenden Abholung durch einen Personensorgeberechtigten oder eine andere bevollmächtigte Person beaufsichtigt, Volljährige begeben sich auf direktem Wege nach Hause. Die Schule informiert das Gesundheitsamt, welches weitere Anordnungen treffen wird.

Die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule erfordert die Einwilligung der Personensorgeberechtigten bzw. der/des Volljährigen.

Für nicht getestete bzw. positiv auf das CoVid-19-Virus getestete Personen gilt ein Zutrittsverbot zum Schulgelände.

Achtung Jst. 12: Mit der Aufnahme der umfassenden Selbsttests am 17.03.2021 entfällt die gemeinsame Unterrichtung von A- und B-Woche in den Prüfungsfächern P4 und P5!

Erklärvideo zur Anwendung bei Schüler/innen Erklärvideo zur Anwendung bei Erwachsenen

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