Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

* Ergänzung vom 15.04.2021, ** Änderungen vom 22.04.2021, *** Änderungen ab 17.05.2021

Zum Unterricht ab 26.04.2021 richtet sich der Sächsische Kultusminister Herr Piwarz an alle Eltern: Elternbrief.

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Lerhkräfte,

nach hoffentlich erholsamen und erlebnisreichen Ferien wird der Schulbetrieb ab 12.04.2021 entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 29. März 2021 fortgesetzt.

Regelungen und wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Schulbetrieb

  • Die Klassenstufen 5 bis 10 werden weiterhin im Wechselmodell unterrichtet.
    In der Woche ab 12.04.2021 haben die Schüler/innen der A-Woche Präsenzunterricht, für die Schüler/innen der B-Woche gilt häusliche Lernzeit.
  • Für die Jahrgangsstufe 12 findet ausschließlich Präsenzunterricht statt, die Teilung in A- und B-Woche ist aufgehoben. Der Unterricht beschränkt sich wie bisher auf die individuell gewählten Prüfungsfächer.
    ** Die Jahrgangsstufe 11 wird ab 26.04.2021 im Wechselmodell unterrichtet.
  • Voraussetzung für einen Zutritt zur Schule ist grundsätzlich ein Nachweis, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, welcher für Schüler/innen und alle weiteren Personen nicht älter als drei Tage sein darf. Jeweils am Montag und Mittwoch wird allen Schüler/innen und dem schulischem Personal vor Unterrichtsbeginn ein Corona-Selbsttest angeboten, sofern uns dazu eine entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) vorliegt. Wird ein Test bspw. auf Grund von Erkrankung oder Freistellung verpasst, ist dieser am ersten Präsenztag direkt nach dem Betreten des Schulgebäudes nachzuholen (Meldung im Sekretariat).
    * Testnachholer am Dienstag bzw. Donnerstag erscheinen zur 1. Stunde um 07:30 Uhr, zur dritten Stunde um 09:15 Uhr im Sekretariat.
    Für alle in der Schule durchgeführte Tests besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
    Ersatzweise kann der Nachweis, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, durch eine zuständige Stelle (wie Arzt, Apotheke, anerkannte Rettungs- und Hilfeorganisationen, Testzentren, Labore) oder eine qualifizierte Selbstauskunft (siehe unten) erbracht werden.
  • Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5,m ist aufgehoben, aber es besteht Maskenpflicht (sogenannte medizinischer Masken: OP-Maske, FFP2-Maske, KN95/N95-Maske jeweils ohne Ausatemventil) bereits vor den Eingangsbereichen der Schule sowie im gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen inklusive des Unterrichts in allen Klassen und Kursen mit folgenden Ausnahmen:
    • im Außengelände sowie im Sportunterricht, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird,
    • bei der Aufnahme von Speisen und Getränken,
    • bei der Abnahme von Corona-Selbsttests.
    Eine Befreiung von der Maskenpflicht erfordert auch weiterhin ein aussagekräftiges ärztliches Attest.
    Der direkte Körperkontakt ist grundsätzlich zu meiden.
  • Eltern oder volljährige Schüler/innen können sich schriftlich (E-Mail nicht ausreichend) vom Präsenzunterricht abmelden.
    Ersatzweise werden Aufgaben gestellt, eine Betreuung wie in der häuslichen Lernzeit ist jedoch nicht möglich.
  • Es gilt weiterhin ein Zutrittsverbot für mit SARS-CoV-2 Infizierte, für Personen mit den einschlägigen Symptomen sowie für Kontaktpersonen der Kategorie I (siehe "Aushang Zutrittsverbot").
    Ebenso unverändert sind die Verpfflichtung zum gründlichen Händewaschen sowie das Vorgehen, wenn ein Selbsttest auf eine mögliche Corona-Infektion hinweist oder sich im Verlauf des Schultages Symptome zeigen.

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