Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Ergänzung vom 30.06.2021:
(Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung sowie Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 21.06.2021)
Ab dem 01.07.2021 müssen Schüler/innen und schulisches Personal nur noch einmal pro Woche einen Negativtest nachweisen, Geimpfte und Genesene sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Testtag ist jeweils der Montag.

Ergänzung zum 14.06.2021
(Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung sowie Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 10.06.2021)

Ab 14.06.2021 befindet sich die Schule im Regelbetriebdie Maskenpflicht entfällt für Schüler/innen und Lehrkräfte sowie schulisches Personal.
Dessen unbenommen ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes weiterhin empfohlen und das Mitführen einer Maske für den Bedarfsfall notwendig.

Am Standort Louisenstraße öffnet die Mensa.
Das Mittagessen ist bei Gourmetta vorzubestellen und in der ersten Mittagspause einzunehmen.

Bei anhaltend niedrigen Inzidenzen unterhalb des Schwellenwertes von 50 findet ab Montag, 07.06.2021, Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.
Grundlage ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021, hier insbesondere § 23, Abs. 3a sowie §8.

Aufgehoben wird damit der Unterricht im Wechselmodell, d. h. alle Schüler/innen nehmen am regulären Präsenzunterricht teil, die Gruppenteilung entfällt.
Für die Jahrgagnsstufe 12 bleibt es beim (angemeldeten) Unterricht in den Nichtprüfungsfächern.

Unverändert gelten die Masken- und Testpflichten (mit geregelten Ausnahmen) sowie die Abstands- und Hygieneregeln.

Da sich die Erfüllung der Testpflicht zum Nachweis des Nichtvorliegens einer SARS-CoV-2-Infektion nach § 2 Abs. 7 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes vom 8. Mai 2021 richtet, sind Selbstauskünfte auf Grund eines privaten Selbsttests erneut ausgeschlossen. Tests durch sog. "zertifizierte Stellen" dürfen bei Erstvorlage nicht älter als 24 Stunden sein, gelten dann aber bis zum nächsten regulären Nachweistag der Schule.

Weiterhin ist eine Abmeldung von der Präsenzbeschulung möglich. In der Vergangenheit unbefristet angezeigte Abmeldungen behalten ihre Gültigkeit.

Die ggf. zutreffenden Betretungsverbote sind unverändert zu beachten.

Wir freuen uns sehr, trotz der weiter bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, auf einen nahezu uneingeschränkten Schulbetrieb.
Insbesondere können nun auch wieder außerschulische Lernorte in Betracht gezogen werden sowie Wandertage und Klassenfahrten unter bestimmten Bedingungen stattfinden.


FAQ des Freistaates Sachsen zu den Bakanntmachungen

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