Die Anträge zur Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung im Schuljahr 2020/2021 können ab 01. Juli 2021 in der Schule abgegeben werden.
Schülerinnen und Schüler geben den Antrag zwecks sofortiger Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit persönlich im Sekretariat ab.
Eine Kopie des Bewilligungsbescheides ist nicht nötig.
Mit der Einführung des Bildungstickets (im Monatsabo 15 €) zum 01.08.2021 entfällt künftig eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten.
Eine Ausnahme gilt für diejenigen Schüler/innen, die an den Standort Tolkewitz ausgelagert sind. Hier bleibt es bei einer 100%igen Erstattung, sofern bereits genehmigt. Auch Neuanträge können insbesondere für neue Schüler/innen zu Schuljahresbeginn gestellt werden.