Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Ergänzung 02.09.2021: Dokumente zum Impfangebot
Ergänzungen 22.09.2021: Änderungen auf Grund der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung mit WIrkung zum 23.09.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

am 6. September 2021 beginnt ein neues Schuljahr. Vor dem Hintergrund der schwierigen und herausfordernden zwei Schuljahre zuvor teilen wir wohl alle die Hoffnung, dass es künftig zu weit weniger und vor allem weniger einschneidenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kommen möge. Dennoch sind wir mit den so gemachten Erfahrungen zu bewährten Verfahrensweisen gekommen, auf die wir gegebenenfalls zurückgreifen können. Zugleich wird auch das neue Schuljahr für eine Weiterentwicklung bspw. bei der Nutzung von LernSax genutzt werden.

Zunächst starten wir in das Schuljahr 2021/2022 im Regelbetrieb, d. h. nach regulärem Stundenplan, welcher am ersten Schultag allen Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis gegeben wird. Hierzu ist der Ablauf des ersten Schultages in einem separaten Artikel zu beachten.

Die Schulbesuchspflicht gilt ab diesem Schuljahr wieder uneingeschränkt.


Absicherung des Unterrichts / geänderte Stundentafel

Alle Fächer können in allen Klassen- und Jahrgangsstufen vollumfänglich durch eine Lehrkraft umgesetzt werden, lediglich die Kürzung von Ethik und Religion auf eine Wochenstunde in den Klassenstufen 5 und 6 bleibt unverändert.

Bis zu den Herbstferien wird es in einzelnen Klassen dennoch eine Unterversorgung in Sport und Geographie geben, unsere Bemühungen, den Ausfall weiter zu minimieren, halten an.

Die bisher in Klassenstufe 7 angesiedelte Stunde zur individuellen Förderung haben wir nun in Klassenstufe 5 verortet und mit "Medienbildung" überschrieben.
Dieser Unterricht wird die Schülerinnen und Schüler in das Schulnetz einführen, mit den Werkzeugen von LernSax vertraut machen und in grundlegende Verfahren wie E-Mail-Verkehr, Dateiablage, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten, Umgang mit Lernplänen etc. einführen. Eine Bindung an ein Fach und damit eine Bewertung von Leistungserhebungen ist nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass wir neben dem regulären Betriebspraktikum in Klassenstufe 9 zusätzlich das Nachholen des Praktikums in den nun 10. Klassen vorgesehen haben.


Anzahl und Wichtung von Klassenarbeiten, Klausuren und komplexe Leistung

Mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 01.09.2021 sind die für alle Fächer sowie alle Klassen- und Jahrgangsstufen getroffenen Regelungen verbindlich.


Pandemiebedingte Maßnahmen und Regelungen

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Zutrittsverbote bei Symptomen, Infektion oder engem Kontakt zu einer infizierten Person weiter.
Die Klassenleiter und Tutoren belehren darüber in ausführlicher Form. Besucher beachten bitte die entsprechenden Aushänge.
Unverändert besteht nach dem Betreten der Schule die Pflicht zum gründlichen Waschen der Hände, ersatzweise zum Desinfizieren mit eigenen geeigneten Desinfektionstüchern.

Gemäß der aktuellen Schul- und Kita- Coronaverordnung und unter Berücksichtigung der derzeitigen Inzidenzwerte wird die Schule folgende Maßnahmen umsetzen:

a) in den ersten beiden Schulwochen:

  • 3 Corona - Selbsttests pro Woche jeweils Montag, Mittwoch und Freitag,
  • Maskenpflicht vor den Schulzugängen, im Schulgelände und in Schulgebäuden einschließlich des Unterrichts.

b) ab dem 20.09.2021:

  • Bei einer Inzidenz unter 10 ein Selbsttest pro Woche am Montag, sonst zwei Selbsttests jeweils Montag und Donnerstag.
  • Bei einer Inzidenz unter 35 keine Verpflichtung aber Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (OP-Maske oder FFP2), sonst Maskenpflicht  vor den Schulzugängen, im Schulgelände und in Schulgebäuden einschließlich des Unterrichts.
  • Die Maskenpflicht entfällt im Fach Sport.
    Die Maskenpflicht entfällt in Klausuren, in Lehrer-Eltern-Gesprächen, bei Schulkonferenzen und in Gremien der Schüler- und Elternmitwirkung (z. B. Schülerrat, Elternabend, Elternrat) sowie auf dem Außengelände der Schule/Schulhof, wenn jeweils ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte bzw. Genesene sofern nachgewiesen, ein Teststatus kann auch durch einen entsprechenden externen Nachweis eines Leistungserbringers gemäß §6 der Corona-Testverordnung erbracht werden (PCR-Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden, Schnelltests gelten für 24 Stunden, zugelassenene Leistungserbringer: hier).

Die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht einer Lehrkraft setzt nach wie vor eine Einverständniserklärung voraus.
Diese können Sie in der aktualisierten Fassung hier herunterladen, um diese am ersten Schultag vorzulegen.
Das Testangebot gilt weiterhin auch für Geimpfte und Genesene.

Eine bestehende Maskenpflicht gilt nicht im Außengelände sowie beim Sport und bei Prüfungen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, sowie beim Essen und Trinken und der Abnahme eines Selbsttests.
Bitte Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind immer zwei Masken bei sich führt.
Ärztliche bestätigte Befreiungen von der Maskenpflicht gelten weiter.


Erfassung impfwilliger Kinder und Eltern 

Im Auftrag der Schulaufsicht erfassen wir anonym und freiwillig die Anzahl der Impfwilligen über ein Online-Formular, den Zugang übermitteln die Klassenleiter und Tutoren per E-Mail an die Eltern.
Die Eltern sind gebeten -sofern es Impfwillige in der Familie gibt- für die eigene Familie eine gemeinsame Meldung abzugeben, die jedoch keine Verpflichtung zur späteren Teilnahme bedeutet.
Kinder, die anderen Schulen besuchen, müssen an diesen Schulen berücksichtigt werden.
Für unsere Schule wird es ein Zeitfenster geben, in dem alle Impfwilligen eine Impfung im Impfzentrum Dresden in Anspruch nehmen können.
Die Schule trägt dann dafür Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Unterrichtsgangs zwischen Schule und Impfzentrum beaufsichtigt sind.
Bei der Impfung der 12- bis 15-Jährigen muss mindestens ein Elter bei der Impfung anwesend sein, für 16- und 17-Jährige genügt die Vorlage einer Einwilligung der Eltern.


Erfassung von Bedarfen im Rahmen des Programms "Aufholen nach Corona"

Die Klassenleiter und Tutoren sind gebeten, die ersten Schultage zu nutzen, um Bedarfe Einzelner oder ganzer Gruppen zu erfragen und zu bündeln.
Es kann sich hierbei um das Aufholen von Lernrückständen handeln, die über die Defizite der Lerngruppe hinausgehen. Die Defizite der Lerngruppe werden bereits von den Fachlehrern berücksichtigt und aufgearbeitet. Insbesondere bei Fachlehrerwechsel haben wir eine detaillierte Kommunikation innerhalb der Fachkonferenzen vorgesehen. Mittels zentral erarbeiteter Lernstandserhebungen bspw. in Klassenstufe 5 stehen zusätzliche Analysewerkzeuge zur Verfügung.

Denkbar sind auch Defizite im Bereich Kompetenzen und Methoden einschließlich sozialer Kompetenzen, Kompetenzen im Umgang mit bestimmten Problemen etc.

Eltern sind ausdrücklich gebeten, sich diesbezüglich für ihr Kind bzw. die entsprechende Klasse an die Klassen- / Kursleitung zu wenden.
Auf der Grundlage aller Rückmeldungen werden wir dann mögliche Dienstleitungen definieren und ausschreiben.
Gern nehmen wir auch Angebote von Eltern oder Hinweise auf potentiell geeignete Dienstleister entgegen.  


Rückzug an den Standort Louisenstraße

Der Rückzug der fünften bis siebten Klassen vom Standort Tolkewitz an den Standort Louisenstraße wird über die Herbstferien erfolgen.
Die Sanierung von Haus B ist zügig vorangeschritten und die Ausstattung nimmt zusehens Fahrt auf.

Wir freuen uns sehr, wieder an einem Standort vereint zu sein!

Schon lange mit dem Ende der Sanierung verbunden ist der Wunsch, die Stunden- und Pausenzeiten zu hinterfragen und den neuen Bedingungen entsprechend auszugestalten.
Hierzu werden in der Lehrerschaft aktuell mehrere Vorschläge diskutiert, die rechtzeitig der Schulkonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Neben diesen eher allgemeingültigen Informationen werden sich Klassenleitungen und Tutoren mit vielen spezifischen Details an die Schüler- und Elternschaft wenden.

Unter anderem der einmal mehr verbesserte Abiturdurchschnitt mit vielen sehr guten Abschlüssen hat gezeigt, dass wir als Schulgemeinschaft auch unter außerordentlichen Umständen die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu einem vollwertigen und verdienten Abitur führen können. Mit dieser Zuversicht und der Gewissheit, dass uns alle das Ziel einer guten schulischen Bildung und Erziehung eint, wünsche ich vor allem den Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und Freude bei der Bewältigung der vor ihnen stehenden Herausforderungen.

Auf einen guten Start in das neue Schuljahr!

Karsten Jonas
Schulleiter

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