Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Das Gymnasium Dreikönigschule freut sich über Ihr Interesse an der Fortsetzung des Bildungsweges Ihres Kindes an unserer Schule.

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren.

Künftige 5. Klassen: 

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

  • die Bildungsempfehlung im Original (Anmeldungen mit einer Kopie können wir nicht annehmen!)
    Bei Bewerbern, die keine sächsische Bildungsempfehlung beibringen können (z. B. aus anderen Bundesländern), prüfen wir anhand Zeugnis/Halbjahresinformation, ob die Leistungen eine gymnasiale Bildungsempfehlung rechtfertigen würden.
  • die Geburtsurkunde im Original und in Kopie
  • das letzte Zeugnis Klasse 3 der zuletzt besuchten Grundschule in Original und Kopie
  • die aktuelle Halbjahresinformation der 4. Klasse in Original und Kopie
  • das ausgefüllte und von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (in der Grundschule erhältlich)
    Bitte unbedingt einen Zweit- und Drittwunsch (nur staatliche Schulen) angeben!
  • einen Nachweis gemäß Masern-Schutzgesetz (nicht bei einem Wechsel von einer staatlichen Schule im Freistaat Sachsen, wenn dort der Nachweis bereits erbracht wurde)
    Nachzuweisen sind 2 gültige Impfungen (Impfausweis) oder eine bestehende Immunität auf Grund einer früheren Infektion (ärztliches Zeugnis) oder eine Unverträglichkeit/Kontraindikation bezüglich der Schutzimpfung (ärztliche Bescheinigung).
    Alternativ kann die bisher besuchte Schule oder KiTa bescheinigen, dass der Nachweis dort bereits erbracht wurde.
    Da die Schulpflicht Vorrang hat, wird der Aufnahmeantrag auch ohne Nachweis angenommen und am Verfahren beteiligt.
    Sofern der Nachweis nicht nachträglich bis zur Aufnahme bei uns vorgelegt wird, sind wir verpflichtet, das Gesundheitsamt Dresden über den fehlenden Impfschutz zu informieren.

Mit der Anmeldung erfassen wir zugleich Ihren Wunsch bezüglich der zweiten Fremdspache (Französisch oder Latein), die Ihr Kind ab Klassenstufen 6 belegen muss, sowie weitere Informationen wie bspw. die Belegung von Ethik oder Religion.

Ist sonderpädagogischer Förderbedarf oder eine Teilleistungsschwäche festgestellt oder liegt eine Behinderung vor, dann sollten Sie auch hierfür entsprechende Nachweise vorlegen.
Eine inklusive Unterrichtung ist in der Regel bereits in der Halbjahresinformation oder auf den Zeugnis der Grundschule dokumentiert.
Beachten SIe bitte, dass die Fortsetzung sonderpädagogischer Förderung am Gymnasium bereits an der Schule beantragt werden muss.

Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich!
Beachten Sie, dass die Anmeldung durch alle Sorgeberechtigten erfolgen muss.
Wir benötigen daher stets die Unterschriften aller Sorgeberechtigten oder eine Vollmacht, aus der der Wille des nicht anwesenden Elternteils bezüglich Aufnahme, Sprachwahl und der Zuordnung des Kindes zu Ethik oder Religion eindeutig hervorgeht.
Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (Sorgerechtserklärung).

Die Reihenfolge des Einganges des Aufnahmeantrages ist im Aufnahmeverfahren unerheblich.

Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise zum Aufnahmeverfahren:

Dokument ansehen/herunterladen

Sofern Sie Ihr Kind mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule anmelden oder den Wechsel von einer nicht staatlich anerkannten Grundschule beabsichtigen:

Hinweise für Bewerber ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium

Die Anmeldung gilt in diesem Falle zugleich als Antrag für eine Bildungsweg-Beratung an unserem Gymnasium. 
Den Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch vereinbaren Sie mit uns direkt im Zuge der Anmeldung im Sekretariat.

Formulare zur Anmeldung:

 Nutzen Sie unseren neuen Formular-Service!

Daten online eingeben und alle Formulare komplett ausgefüllt herunterladen!

Zur Formular - Eingabe

Die Anmeldung erfolgt am Standort Dresden Neustadt, Louisenstr. 42, Haus A, Zimmer 114 (Sekretariat).
Um einen möglichst hohen Infektionsschutz und geringe Wartezeiten zu gewährleisten, reservieren Sie sich bitte einen Termin im Zeitraum 28.02.2022 bis 03.03.2022.
Die Reservierung kann telefonisch (0351-20 62 90 90) oder per Online-Buchung erfolgen.

Die Terminbuchung nutzt die Plattform onlinetermine.com, mit der wir eine datenschutzkonforme Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen haben. Eine dort angebote Registrierung ist möglich, aber nicht erforderlich. Sie können Ihre Daten nach der Auswahl des Zeitfensters auch einfach unter "Ohne Anmeldung buchen" eingeben.

Bitte tragen Sie vor und in der Schule zwingend eine Mund-Nase-Maske, vermeiden Sie den direkten Kontakt mit anderen Personen im Wartebereich und verlassen Sie das Schulgelände nach dem Termin unverzüglich.


Übertritt aus einer staatlichen oder staatlich anerkannten Oberschule einschließlich Oberschule+ und Gemeinschaftsschule

In allen folgenden Fällen sollen Anträge bis zum 07.03.2022 gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag grundsätzlich schriftlich durch alle Sorgeberechtigen gemeinsam zu stellen ist.
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie jeweils im Antragsformular, welches wir hier zum Download bereitstellen.

Bitte teilen Sie Ihren Wechselwunsch der Oberschule mit, damit dort eine besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Abs. 3 der SOOS (nur künftige Klassen 6 und 7, bis 28.02.2022 beim Klassenleiter zu beantragen) oder eine allgemeine Bildungsberatung nach §7 Abs. 2 SOOS durchgeführt werden kann.
Das Protokoll der Beratung legen Sie in Kopie bitte der Anmeldung bei.
Sie erhalten von der Oberschule das folgende Formblatt, das Sie bitte ausgefüllt Ihrem Antrag bei uns (siehe unten) beifügen:

 

Ihre Anmeldung kann und darf endgültig erst nach Schuljahresende entschieden werden, da hierzu das Jahreszeugnis 2021/2022 vorzulegen ist.
Ihr Kind muss darin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 2,0 oder besser nachweisen, darunter darf keine Note schlechter als 3 sein.
Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss besser als 2,5 sein.

Für beide Klassenstufen bestehen aktuell auf Grund sehr geringer Kapazitäten nur geringe Chancen einer Aufnahme!

Eine Entscheidung erfolgt zum Schuljahresende nach Vorlage des Jahreszeugnisses.
Der Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch muss besser als 2,0 sein, der Durchschnitt aller anderen Fächer ebenso.

Für die Klassenstufen 9 und 10 bestehen nur sehr geringe Chancen einer Aufnahme.

Für Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule ist zum Halbjahr oder zum Schuljahresende ein Antrag auf Wechsel an das Gymnasium zulässig.

Wir erhalten oft Bewerbungsmappen der minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die leider keine Rechtskraft haben.
Auch hier gilt: Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten stellen!
Voraussetzung ist ein Durchschnitt besser als 2,5 sowohl in Deutsch, Mathematik und Englisch als auch in allen anderen Fächern.
Eine Aufnahme vorab steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass Aufnahmekapazitäten absehbar sind und ein Realschulabschluss nachgewiesen wird.

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