Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Die ab 3. April 2022 in Kraft tretende Schul- und Kita-Coronaverordnung gilt bis zum 17. April 2022.

Gemäß dieser Verordnung entfällt die Maskenpflicht in Schulgebäuden und im Schulgelände vollständig.
Gleichwohl wird vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Fallzahlen eindringlich dazu geraten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und/oder engerer Kontakt zu Personen besteht, die nicht zu den eigenen Lerngruppen gehören.

Alle anderen Hygienevorschriften, Zutrittsverbote und Absonderungsbedingungen bleiben unverändert.
Auch die Testpflicht besteht weiterhin zwei Mal pro Woche jeweils am Monatg und Donnerstag (ausgenommen Genesene und Geimpfte) sowie an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen für alle -inklusive Geimpfte und Genesene- wenn eine gemeinsame Präsenz mit einer positiv getesteten Person am Tag der Testung in der Schule bestand.

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