Hier finden Sie den jeweils aktuellen Antrag auf Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung (Schulweg-Fahrten) sowie die aktuelle Satzung
Anspruch besteht, wenn der kürzeste Schulweg in den Klassenstufen 5 bis 10 3,5 km und ab Klassenstufe 11 35,0 km überschreitet.
Ausnahmen sind aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Behinderungen möglich.
Telefonische Rückfragen sind möglich: 0351/ 488 9299 Montag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag, Donnerstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.