Das Gymnasium Dreikönigschule freut sich über Ihr Interesse an der Fortsetzung des Bildungsweges Ihres Kindes an unserer Schule.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren für den Wechsel von der Grundschule an das Gymnasium.
Für einen Wechsel in eine höhere Klassenstufe beachten Sie bitte die Hinweise im Artikel "Wechsel von einer Oberschule an das Gymnasium".
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
- die Bildungsempfehlung im Original (Anmeldungen mit einer Kopie können wir nicht annehmen!)
Bei Bewerbern, die keine sächsische Bildungsempfehlung beibringen können (z. B. aus anderen Bundesländern), prüfen wir anhand von Zeugnis/Halbjahresinformation, ob die Leistungen eine gymnasiale Bildungsempfehlung rechtfertigen würden. - die Geburtsurkunde (oder ein gleichwertiger Identitätsnachweis) im Original und in Kopie
- das letzte Zeugnis Klasse 3 der zuletzt besuchten Grundschule in Original und Kopie
- die aktuelle Halbjahresinformation der 4. Klasse in Original und Kopie
- das ausgefüllte und von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular (siehe unten)
Bitte einen Zweit- und Drittwunsch (nur staatliche Schulen) angeben! - einen Nachweis gemäß Masern-Schutzgesetz (nicht erforderlich bei einem Wechsel von einer staatlichen Schule im Freistaat Sachsen, wenn dort der Nachweis bereits erbracht wurde).
Für Kinder aus einer Vorbereitungsklasse (DaZ-3 spätestens ab 2. Halbjahr Klasse 4), die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ohne ausgewiesene Noten erhalten haben, kann ein Antrag zur Vollintegration am Gymnasium gestellt werden. Dem Antrag sind zusätzlich beizufügen:
- Schweigepflichtentbindung für die Grundschule und ggf. weitere auskunftsfähige Personen,
- Protokoll der Bildungsberatung bzw. eines Elterngesprächs über die weitere Beschulung des Kindes,
- aktuelle Niveaubeschreibung DaZ,
- Begleitblatt "Empfehlung Übergang Vorbereitungsklasse Grundschule an das Gymnasium",
- wenn vorhanden Zeugnisse, Leistungsnachweise aus dem Herkunftsland (beglaubigt und übersetzt).
Mit der Anmeldung erfassen wir zugleich Ihren Wunsch bezüglich der zweiten Fremdspache (Französisch oder Latein), die Ihr Kind ab Klassenstufen 6 belegen wird, sowie weitere Informationen wie bspw. die Belegung von Ethik oder Religion.
Ist sonderpädagogischer Förderbedarf oder eine Teilleistungsschwäche festgestellt oder liegt eine Behinderung vor, dann sollten Sie auch hierfür entsprechende Nachweise (in Kopie z. B. Gutachten, Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Feststellung bzw. Fortsetzung sonderpädagogischen Förderbedarfs) vorlegen.
Eine inklusive Unterrichtung ist in der Regel bereits in der Halbjahresinformation oder auf dem Zeugnis der Grundschule dokumentiert.
Beachten Sie bitte, dass die Fortsetzung sonderpädagogischer Förderung am Gymnasium bereits an der Grundschule beantragt und ein entsprechender Bescheid beigebracht werden muss.
Eine inklusive Beschulung kann nur garantiert werden, wenn dies im Aufnahmeverfahren bekannt ist und mit dem Aufnahmebescheid bestätigt wird.
Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich!
Beachten Sie, dass die Anmeldung schriftlich und durch alle Sorgeberechtigten erfolgen muss.
Wir benötigen daher stets die Unterschriften aller Sorgeberechtigten oder eine Vollmacht, aus der der Wille des nicht anwesenden Sorgeberechtigten bezüglich Aufnahme, Sprachwahl und der Zuordnung des Kindes zu Ethik oder Religion eindeutig hervorgeht.
Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (Sorgerechtserklärung).
Die Reihenfolge, in der Aufnahmeanträge bei uns eingehen, ist im Aufnahmeverfahren unerheblich.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Aufnahmeverfahren:
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Sofern Ihr Kind
- eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten hat oder
- eine nicht staatlich anerkannte Grundschule besucht oder
- in einer Vorbereitungsklasse lernt und eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium ohne ausgewiesene Noten vorliegt:
Hinweise für Bewerber mit Verpflichtung zu Leistungserhebung und Beratungsgespräch
Die Anmeldung gilt in diesem Falle zugleich als Antrag für eine Bildungsweg-Beratung an unserem Gymnasium.
Den Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch vereinbaren Sie mit uns direkt im Zuge der Anmeldung im Sekretariat.
Formulare zur Anmeldung:*
- Aufnahmeantrag (auch in der Grundschule erhältlich)
- Ergänzende Angaben zum Antrag *
- Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten (freiwillig)
Zeitraum der Anmeldung (ohne Termin, bitte Wartezeit einplanen)
- 23.02.2026 und 25.02.2026 jeweils 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- 24.02.2026 und 26.02.2026 jeweils 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Bei nicht bestandenem Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung ist die Anmeldung am Gymnasium Dreikönigschule bis zum 2. April 2026 während der Öffnungszeiten des Sekretariats möglich. Es wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
* Information über die Erhebung personenbezogener Daten gemäß DSGVO




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