Gymnasium Dreikönigschule Dresden

mitten in der Dresdner Neustadt ❀ Denken - Kommunizieren - Selbstverantwortlich handeln

Übertritt aus einer staatlichen oder staatlich anerkannten Oberschule einschließlich Oberschule+ und Gemeinschaftsschule

Bitte beachten Sie, dass der Antrag grundsätzlich schriftlich durch alle Sorgeberechtigten gemeinsam zu stellen ist.
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie jeweils im Antragsformular, welches wir hier zum Download bereitstellen.

Bitte teilen Sie Ihren Wechselwunsch der Oberschule(+) mit, damit dort eine besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Abs. 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (nur künftige Klassen 6 und 7, bis 23.02.2026 beim Klassenleiter zu beantragen) oder eine allgemeine Bildungsberatung nach §7 Abs. 2 durchgeführt werden kann.
Das Protokoll der Beratung legen Sie in Kopie bitte der Anmeldung bei.
Sie erhalten von der Oberschule das folgende Formblatt, das Sie bitte ausgefüllt Ihrem Antrag bei uns (siehe Details) beifügen:


Klicken Sie den zutreffenden Fall an, um weitere Details anzuzeigen:

Antragstellung bis 3. März 2026

Der Antrag kann endgültig erst nach Schuljahresende entschieden werden, da hierzu das Jahreszeugnis 2025/2026 vorzulegen ist.
Ihr Kind muss darin für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch einen Durchschnitt von 2,0 oder besser nachweisen, darunter darf keine Note schlechter als 3 sein.
Der Durchschnitt aller anderen Fächer muss besser als 2,5 sein.

Antragstellung bis 3. März 2026

Eine Entscheidung erfolgt zum Schuljahresende nach Vorlage des Jahreszeugnisses 2024/2025.
Der Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch muss besser als 2,0 sein, der Durchschnitt aller anderen Fächer ebenso.

Aktuell bestehen keine Aufnahmekapazitäten für die künftige Klassenstufe 8.

Für Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule oder des Realschulanforderungsniveaus der Gemeinschaftsschule ist zum Halbjahr (Termin 27.02.2026) oder zum Schuljahresende (Termin 03.07.2026) ein Antrag auf Wechsel an das Gymnasium zulässig.

Voraussetzung ist ein Durchschnitt besser als 2,5 sowohl in Deutsch, Mathematik und Englisch als auch in allen anderen Fächern.
Eine Aufnahme vorab steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass Aufnahmekapazitäten absehbar sind und ein Realschulabschluss nachgewiesen wird.

Zudem muss die 10. Klasse am Gymnasium wiederholt werden. Mit einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 kann dann der Weg zum Abitur beschritten werden.

  • Ein Sonderfall liegt vor, wenn bisher keine zweite Fremdsprache spätestens ab Klassenstufe 7 durchgängig (abschlussorientiert) erlernt wurde.
    Diese Bewerbungen leiten wir an das Landesamt für Schule und Bildung weiter, das prüft, ob eine Spezialklasse für alle diese Fälle an einem Gymnasium (das ist im Zweifel nicht die Dreikönigschule) eingerichtet werden kann. Da dies erfahrungsgemäß nicht der Fall ist, führt der Weg zum Abitur bspw. über das BSZ.
  • Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund können an Stelle der Belegung der zweiten Fremdsprache eine Feststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache nachweisen.
    Die Feststellungsprüfung ist über die Schulleitung beim Landesamt für Schule und Bildung bis zum 27.02.2026 zu beantragen (§ 18 Abs. 11 SOGYA).
    Das Bestehen der Feststellungsprüfung ist Voraussetzung für einen Wechsel in die Abiturstufe.

Wir erhalten oft Bewerbungsmappen der minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die leider keine Rechtskraft haben.
Auch hier gilt: Den Antrag müssen die Sorgeberechtigten gemeinsam stellen!

Der Antrag auf einen Schulwechsel von der Klassenstufe 10 des gymnasialen Anforderungsniveaus der Gemeinschaftsschule in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums muss bis zum 27.02.2026 gestellt werden.
Dem Antrag ist zwingend ein Belegplan (gewünschte Leistungs- und Grundkurse) beizufügen. Wir empfehlen, die gewünschte Kursbelegung vor der Antragstellung mit uns abzuklären.
Aufgrund der eigenen Bewerberlage werden Anträge mit dem zweiten Leistungskurs Kunst derzeit nicht erfolgreich sein.

Voraussetzung für den Schulwechsel ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der Gemeinschaftsschule.
Die Entscheidung kann daher erst nach Eingang des Zeugnisses zum Schuljahresende erfolgen.


 Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber von anderen Gymnasien

Grundsätzlich können die hier gegebenen Formulare genutzt werden, die Zugangsvoraussetzung und die Terminbindung entfallen.
Zusätzlich oder informativ vorab ist es sinnvoll, dem abgebenden Gymnasium den Wechselwunsch anzuzeigen (Formular als Antrag allein nicht ausreichend!).
Da regelmäßig die Versetzung geprüft werden muss, sind endgültige Entscheidungen i. d. R. erst nach Eingang des Jahreszeugnisses möglich.
Alle anderen Unterlagen können natürlich vorab eingereicht werden.

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